Quatsch für Mutter Helga: Jörg Schwalm, der Fanatiker als Berater
Schloss Ermreuth, Juli 2015
Rainer Fromm bedankt sich bei acht namentlich aufgeführten Personen für die Unterstützung bei der inhaltlichen Abfassung seines als Dissertation ausgegebenen akademischen Werkes. Darunter bei Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm, einem Mann, der sich über Jahrzehnte als mein persönlicher Feind verstanden hat.
(Beratungsopfer: Rainer Fromm)
Die sächsische Justiz charakterisiert Schwalms Lebenslauf wie folgt:
„Dr. Jörg Schwalm wurde am 25. September 1942 in Leipzig geboren. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung 1971 begann er seine berufliche Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Im Jahr 1975 wurde er zum Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt. In den Jahren 1981 bis 1986 war Dr. Jörg Schwalm teilweise an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. Im November 1985 folgte seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt. Vom 01.12.1990 bis zum 30.06.1992 übernahm er – im Wege der Abordnung – als kommissarischer Leiter die Staatsanwaltschaft Dresden. Im Juli 1992 ließ sich Dr. Jörg Schwalm in die sächsische Justiz versetzen und wurde zum Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen ernannt.“
Der, später zum Generalstaatsanwalt avancierte ehemalige Staatsanwalt Jörg Schwalm hat sich wie gesagt Jahrzehnte lang als mein persönlicher Gegner begriffen. Er hat nie vergessen können, dass ich ihm einmal anlässlich einer ungerechtfertigten Festnahme ins Gesicht gespuckt habe. Ein paar Jahre später spielte er im Saal 600, natürlich sehr engagiert den Ankläger. Mein Weltbild betreffend, ging er von einem unzutreffenden Vorurteil aus. Dabei mühte er sich vergeblich ab, in mir den vermeintlichen Nationalsozialisten zu entdecken und bloßzustellen.
So sagte er einmal zu mir:
„Ja, Ja Herr Hoffmann, Sie lassen die Symptome weg, aber Sie meinen dasselbe.“
Diese Einschätzung war grundfalsch. Hätte er gesagt: Sie sind zwar kein Nationalsozialist, das haben die gerichtlichen Beweisaufnahmen mehrfach ergeben und auch jetzt wieder einmal deutlich gemacht, aber es haben sich in Ihrer Organisation Symptome bemerkbar gemacht, die auf eine gewisse Affinität zum Dritten Reich hinzudeuten scheinen – dann wäre er den Tatsachen etwas näher gekommen. Doch im Bezug auf die Einschätzung meiner Person war Dr. Jörg Schwalm absolut realitätsresistent. Im Nürnberger Gerichtssaal 600 appellierte er an das Gericht:
„Bedenken Sie! Der Angeklagte (Hoffmann) ist auch eine politische Gefahr.“
Damit hat Staatsanwalt Dr. Jörg Schwalm den politischen Charakter des Gerichtsverfahrens gegen mich klar zu erkennen gegeben. In der Äußerung des Staatsanwaltes erblicke ich keine Beleidigung, sie ist mir eine Genugtuung. Die Verwalter einer anachronistischen Gesellschaftsordnung gaben zu erkennen, dass sie meine fortschrittlichen Ideen fürchteten. Wie die aktuelle Argumentation der Behörden in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin beweist, werden die von mir vor nunmehr 40 Jahren in einem 19 Punkte umfassenden Manifest dargelegten gesellschaftspolitischen Visionen noch immer als eine Gefahr für das politische Establishment betrachtet.
(Zeitungsartikel zum Plädoyer Schwalms, 1986)
Dr. Schwalm hat in mir einen politischen Gegner gesehen, den er, als Zyniker der Macht mit allen Mitteln zu bekämpfen suchte.
Er dürfte eine große Hilfe bei der Abfassung von Fromms Dissertation gewesen sein.
(Eine Kolumne bis Weihnachten über Rainer Fromms Dissertation von Karl Heinz Hoffmann; Bildgestaltung und Bildunterschriften von der Redaktion)