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Am Tage danach: Die blödsinnige Maßnahme des GBA Rebmann

Schloss Ermreuth, 27.9. 1980

Am Tag nach dem Oktoberfestattentat wurde ich das Opfer einer blödsinnigen Entscheidung. Es war irgendwann am Vormittag. Ich war mit Maurerarbeiten im Keller von Schloss Ermreuth beschäftigt und was die Ereignisse in München anging, völlig ahnungslos. Mein 16-jähriger Helfer hatte gerade wieder eine Kufte Mörtel angerührt, als es plötzlich im Schlosshof von Polizeibeamten in Zivil wimmelte. Es entwickelte sich eine fast schon komische Situation.

Sie war jedenfalls ganz anders, als es mein Politstalker Chaussy in seiner vollkommen wirklichkeitsfremden Filmklamotte „Der blinde Fleck“ dargestellt hat.

Der Einsatzleiter KHK Judas vom Staatsschutz-Dezernat Bamberg erklärte mir nach einigem hin und her, unter Berufung auf ein Festnahmeersuchen des Generalbundesanwaltes, dass er mich festnehmen müsse, ohne das – wie es sich gehört hätte – begründen zu können.

Ich kann aber über den Mann nichts Schlechtes sagen. Er hat seinen Auftrag ausgeführt und sich dabei doch, soweit es ihm möglich war, menschlich einwandfrei benommen. Als er mir, wie es die Weisung vorsah, Handschellen anlegen wollte, bin ich explodiert: „Das kommt überhaupt nicht in Frage.“ „Ich muss“, kam die Antwort. „Nur über meine Leiche! Wenn ihr Angst habt, ich könnte stiften gehen, dann tut Eure Eisen raus und eskortiert mich zur Badewanne. Ich muss mich nämlich jetzt erst mal waschen, bevor ich mit gehe.“

Und tatsächlich, kam von Judas das Kommando: „Also Eisen raus!“ Die Beamten packten ihre Schießeisen aus, luden durch und folgten mir zu Badewanne. Ich fand das anständig. Es war ein Entgegenkommen. Der Einsatzleiter hätte mir die Handschellen auch mit Gewalt anlegen lassen können.

Auch auf der Fahrt nach München blieben mir die Handschellen erspart. Als ich den LKA-Beamten vor deren Dienstgebäude auf der Straße übergeben wurde, fielen die fast in Ohnmacht, als sie mich ohne Handschallen sahen; aber der uniformierte Polizist aus Forchheim sagte seelenruhig: „Der Herr Hoffmann geht schon so mit.“

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(Hoffmann: Nach fünfunddreißig Jahren)

In den Stunden danach, im Gewahrsam des LKA kam ich mir vor, als wäre ich einem Haufen Irrsinniger ausgeliefert worden. Das änderte sich am nächsten Tag, als ich von einem Richter der Generalbundesanwaltschaft vernommen wurde. Wieder kann ich nichts Schlechtes sagen. die Vernehmung war nicht nur außerordentlich korrekt, sondern auch sehr kurz, weil ich zur Sache überhaupt nichts beitragen konnte. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, muss ich auch sagen, dass ich den leitenden Staatsanwalt Holland in bester Erinnerung habe. Als ich ihm sagte, dass ich mit der ganzen Angelegenheit absolut nichts zu tun habe, antwortete er: „Sollte mich freuen!“

Nach ca. 15, höchstens 20 Minuten endete die Vernehmung mit dem Antrag der Staatsanwälte, meine sofortige Freilassung zu verfügen. Das geschah dann auch umgehend.

Der GBA Rebmann hatte einen Klops gedreht. Welche Konsequenzen sich aus dieser blödsinnigen Entscheidung für mein ganzes restliches Leben, bis auf den heutigen Tag ergeben würden, ahnte ich damals noch nicht. Wer genau wissen will, wie das damals en detail war, soll meine Bücher lesen. Dafür habe ich sie ja geschrieben.

(Ein Beitrag von Karl Heinz Hoffmann)