Jacke wie Hose: Die Minderleister im Bundesamt für Verfassungsschutz
April 2015, das Weltnetz, unendliche Weiten
Das schöne Frühjahr bringt uns eben wieder den langweiligen Beweis für die sprachliche Einheit zwischen der Antifa und dem Bundesamt. Das macht aber nichts, weil eh jeder weiß, dass sich die deutsche Linke genauso wie die amerikanisierten Glatzköpfe vom entarteten Bürgertum mästen lässt. Ohne Risiko könnte man sogar sagen, dass das Bundesamt in Wirklichkeit jenen Teil der Kulturförderung übernimmt, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, weil sich die bürgerliche Herrschaft zumindest derzeit noch für den Dreck schämt. Der so genannte Verfassungsschutz ist ein verschämtes Kulturförderungsinstitut, links und rechts, Jacke wie Hose, zum Rotwerden.
Gefasst und in stiller Trauer nehmen wir Funde wie diese zur Kenntnis:
(Aus einem Schriftsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz)
Die Vorstellung, dass eine solche Schmiererei von einem Juristen, vielleicht sogar von einer Juristin, stammt, vermag den härtesten Seemann in blanke Verzweiflung zu treiben. Dieses angesäuerte, grundschlechte und falsche Deutsch, würdig von einer Publizistikstudentin des dritten Semesters mit gespielter Empörung bei einem Proseminar-Referat ausgestoßen zu werden, ist eine Blamage für jede Behörde. Es ist das Totenglöcklein für den letzten Gedanken an so etwas wie staatliche Autorität und die Affenschande eines verkommenen Haufens von antifaschistischen Minderleistern.
Der oben abgebildete Schnipsel reicht aus, um das Wesen dieser staatlichen Förder- und Bedürfnisanstalt zu erkennen. Allein das Bekenntnis zur Fähigkeit, mit Menschen beliebiger Gesinnung oder Herkunft zu reden, genügt, um einen Verdacht zu begründen, der als Vorwand für die Zerstörung menschlicher Ruhe und menschlichen Lebens dienen kann. Wer auch nur das Wort „Jude“ in den Mund nimmt, und sei es in aller Freundschaft, der hat verloren, wenn es diesen Wahnsinnigen gefällt. Nicht umsonst macht der Schmierer im letzten Satz einen schweren Grammatikfehler; die deutsche Sprache will einfach nicht.
Was gibt es noch?
Zusammen mit den schönen Blumen blühen uns freakige Podiumsdiskussionen. Zum Oktoberfestattentat und zum NSU.
Und die Frage will noch beantwortet werden, warum Heymann so hysterisch und verlogen war, eine Aussage Udo Albrechts vor dem bayerischen LKA als Aussage vor der SOKO Theresienwiese zu verkaufen und wer nun mit seiner Widerlegung am meisten Recht hat. Der gut informierte Lecorte mit seinem Insidergebrabbel oder sonst noch wer.
(Aussage Albrechts vor dem MfS, HA XXII, 1981)
Tatsächlich ist der Häftling Albrecht irgendwann nach München verlegt und zu Hoffmann befragt worden. Aber schon die präzise Antwort auf die Frage, ob diese Aussage nun bei den Akten der SOKO Theresienwiese gelandet ist und sich Heymann nachträglich einreden kann, „recht gehabt“ zu haben, oder ob diese Aussage nicht zu den Oktoberfest-Akten genommen worden ist, kann unseren Kulturförderern einen Vorwand für Menschenrechtsverletzungen und verschärfte, rechtswidrige Überwachung liefern.
Da es Wurst ist, wo diese Akten gelandet sind, wird die Frage lieber nicht beantwortet.
Was für ein Staat!
Früher, beim „Schwert und Schild der Partei“ wußte man als Betroffener meistens genau, woran man war. Das deutliche Knacken in der Telefonleitung – soweit man hatte, der Abschnittsbevollmächtigte mit dämlichen Fragen an die Nachbarn, … und alles ohne mehrseitigen Schriftsatz in verkorkstem Juristenslang. Auch wenn die Ziele und Methoden sich gleichen, das Verfahren scheint etwas komplizierter geworden zu sein.
Die staatliche Förder- und Bedürfnisanstalt *g* hat in Kenntnis ihres Minderleistungsvermögens eben einige Aufgabenfelder ausgelagert. Das Anstaltspersonal muß nun nicht mehr selbst das Internet ausdrucken (S. 310! des Beweismittels B29). Outsourcing – nicht an Debevoise & Plimton sondern an Redeker|Sellner|Dahs. Der unbeholfene Sprachgebrauch deutet auf Lohndrückerei wegen eines harten Wettbewerbs in diesem Gewerbe hin.
„Outgesourct“ wurde hier beispielsweise die Zersetzung gemäß Richtlinie Nr. 1/76 des MfS zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge vom 1. Januar 1976 und nachfolgende Vorschriften. Der Vorwand für operative Maßnahmen gegen „feindlich-negative“ Personen (selektive Verdächtigung gemäß § 90a StGB ?) ist dabei wirklich Jacke wie Hose.