Traum und Untergang der Wehrsportgruppe Hoffmann IX: Der Prozess
13. September 1984, Schwurgerichtssaal 600, Nürnberg
Nach seiner Verhaftung am Frankfurter Flughafen im Sommer 1981 setzt die bundesdeutsche Justiz, im Gleichklang mit den Massenmedien, Himmel und Hölle in Bewegung, um Verdachtsmomente gegen Hoffmann zu aktivieren. Die Sache mit dem Oktoberfestattentat ist daneben gegangen; trotzdem hält man das Ermittlungsverfahren in der Schwebe. Um Hoffmann im Knast zu halten, wird mit großem Aufwand eine Mordanklage in der Sache Shlomo Lewin gezimmert. Allerdings scheitert man auch hier; das Nürnberger Landgericht lässt die Anklage wegen der unzureichenden Verdachtslage gar nicht zu.
Wie am Fließband präsentiert die verunsicherte Justiz absurde Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Chef der WSG; vom angeblichen Diebstahl älterer Abflussrohre bis zu verschwundenen Mischmaschinen. Nach jahrelanger Untersuchungshaft erzwingt man schließlich doch eine Mordanklage in der Sache Lewin, vor einer anderen Kammer, die eigentlich auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist. Man äußert zwar, dass die Verdachtslage nach wie vor nicht ausreiche, stützt sich aber auf die Hoffnung, dass während der Hauptverhandlung neue Verdachtsmomente auftauchen könnten.
Am ersten Verhandlungstag gibt Hoffmann eine „Stellungnahme zu den Mängeln des Gerichts“ ab.
(Einlassung Hoffmann zu den Mängeln des Gerichts, 13.9. 1984: „Die Staatsanwaltschaft ist ganz offensichtlich auf die Stimmungsmache in der Bevölkerung angewiesen. Diese künstlich erstellte Erwartungshaltung ist Voraussetzung für das Erzwingen einer Verurteilung, so wie ja auch schon dieser Prozess hier, die Beurteilung der 5. Strafkammer missachtend, regelrecht erzwungen wurde. Da die 5. Strafkammer nicht bereit war, die Klage wegen Mord überhaupt zur Hauptverhandlung zuzulassen, weil sie weder in materieller noch in prozessualer Hinsicht eine Aussicht auf Erfolg sah, musste eine andere Kammer eingesetzt werden, weil, wie es bezeichnender Weise hieß, es der zuvor mit dem Fall betrauten Strafkammer nicht zuzumuten sei, zu guter Letzt zu einer anderen, will sagen, den Klageinteressenvertretern opportuner erscheinenden, Überzeugung zu kommen.“)
Mit dem Prozess gegen ihn beginnt für Hoffmann etwas, das nicht mehr aufhören wird. Der ehemalige Chef der WSG beginnt zu reden und entfaltet im Schwurgerichtssaal eine wuchtige Präsenz. Im Grunde verteidigt er sich trotz Anwalt selbst. Ihm ist klar, dass man einen ganzen Haufen von präparierten Zeugen gegen ihn aufbringen wird. In dem jahrelangen Gerichtsverfahren, das bis 1986 dauert, wird er diese Leute vor allem selbst vernehmen.
Nachdem deutlich geworden ist, dass auch der zweite Versuch der Mordanklage scheitern wird, kramt man in den Libanon-Angelegenheiten herum und zaubert ehemalige Mitglieder der WSG Ausland hervor, die als frei drehende Zeugen ihr Bestes geben, Hoffmann so lange wie möglich ins Gefängnis zu bringen. Manch einer fällt um und bekennt, gelogen zu haben, auf Veranlassung von Staatsfunktionären.
Nachdem man Hoffmann in der Mordsache Lewin freigesprochen hat, wird er wegen der Vorfälle im Libanon, insbesondere wegen angeblicher Freiheitsberaubung außerhalb des Geltungsbereichs deutscher Gesetze, zu über acht Jahren Haft verurteilt. Die Zwänge, unter denen die Entschlüsse zur Festsetzung von Hepp und anderen zustande gekommen sind, ja sogar die Frage der juristischen Zuständigkeit deutscher Gerichte, spielen bei der Urteilsfindung keine wesentliche Rolle.
(1984: Schwurgerichtssaal 600, Nürnberg)
Später wird Hoffmann sagen, er habe sich selten so in seinem Element gefühlt wie vor Gericht, als der Gegner gezwungen war, seine Argumente anzuhören. Mit dem Prozess hat der Staat seither nicht aufgehört, und auch Hoffman führt diesen Prozess, auf seine Art, bis heute. Es ist ein endloses Ringen, mit unterschwelligen Methoden oder ganz offen ausgetragen, Hoffmann gegen die Bundesrepublik, reden und schweigen, schreiben und lesen, laut und still auf Leben und Tod, bis einen von beiden der Teufel holt.
Kurz nachdem Hoffmann freikommt – mehr als acht Jahre zermürbende Haft sind vorüber – fällt die Mauer. Die alte Leidenschaft der historischen Gebäudesanierung wird zu einem wichtigen Lebensinhalt. Arbeiten finden zunächst vor allem in den „neuen Ländern“ statt. Hoffmann schweigt, äußert und betätigt sich nicht politisch. Diese scheinbare Ruhe sollte zwei Jahrzehnte dauern; man ärgert einander auf bürokratische Art.
Tatsächlich errichtet der bundesdeutsche Staat aber um den gefürchteten Hoffmann im Lauf dieser Jahre nach der Wende einen paranoiden Zaubergarten aus Spitzeln, Totalüberwachung und verdeckten Aktionen. Diese Struktur sollte sich später noch einmal furchtbar in Bewegung setzen.
In der Projektion der eigenen Verbrechen auf einen einzelnen Menschen versteigen sich die demokratischen Institutionen in ein abstruses und für sie selbst lebensgefährliches Spiel.