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Uwe Mainka: Der frei drehende Zeuge im Spiegel des Gerichts

30.6. 1986, Landgericht Nürnberg, Urteilsverkündung gegen Karl Heinz Hoffmann

Seit wir mit diesem Blog in See gestochen sind, raschelt es bei den Zeitzeugen par excellence; Männer, die vor Jahrzehnten schon dem Staat willfährig mit ihren Falschaussagen dienstbar waren, sind plötzlich wieder da, stecken die Köpfe zusammen und aktivieren alte Seilschaften. Zwei Drittel des schrecklichen Kleeblatts unserer Libanon-Folterfreiwilligen, nämlich Oktoberfestlügner Marx und sein Freund im Verbrechen, Uwe Mainka (Behle als Mitglied der Linkspartei außen vor), haben sich so wieder gefunden und telefonieren aufgeregt. Nur der Dritte im Bunde, unser arglistiger Sprengstoffablader Fraas, ist noch nicht aus dem Mausloch seines Zeugenschutzprogramms hervorgekommen.

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(Uwe Mainka, Ausschnitt aus der Antifa-Zeitung „Plärrer“, 1985)

Mainka haben wir in einem der letzten Beiträge als Erfinder diverser Anschuldigungen im Bereich des Kreissägendiebstahls kennen gelernt, auf dass der Herr Staatsanwalt eine Rechtfertigung für seine Eskapaden erhielt. Oktoberfestlügner Marx, die Knalltüte vom hessischen VS, wurde auch heute, 6. April 2015, nicht müde, in zahlreichen Kommentarversuchen nicht die Wahrheit zu sagen und sein abstoßendes Wesen über die „anonyme“ Zusendung von banalen Himmlerbildern zu entfalten. Seiner Aufforderung, Dokumente doch vollständiger zu bringen und das Aussageverhalten von Provokateuren im Gefolge des Oktoberfestattentats umfassender zu analysieren, wollen wir heute nachkommen. Aus erledigungsökonomischen Gründen putzen wir dabei gleich den Mainka weg, damit er nicht bei der Antifa als Zeitzeuge erscheint.

Uwe Mainka, von dem also heute die Rede sein soll, war 1979 zur WSG gestoßen und dort durch seine laufenden Befehlsverweigerungen und Nörgeleien aufgefallen. Aufgrund der romantischen Neigungen mancher WSG-Unterführer wurde dieser Mann trotzdem behalten, schließlich war er vor seinem Eintritt auch einmal obdachlos gewesen und hatte seine Umgebung durch den Umstand beeindruckt, eines Nachts in einem Schrank auf einer Sperrmüllablage übernachtet und nach erfolgtem Abtransport des ausrangierten Möbels auf einer Müllkippe aufgewacht zu sein, wie erst nach dortselbst erfolgter Öffnung der Schranktür durch den Aufgewachten festgestellt werden konnte.

Was die ehrbaren WSG-Männer der 70er-Jahre an Mainka sympathisch berührte, eine gewisse Nachlässigkeit gegenüber den Gepflogenheiten des Gemeinwesens, sollte sich nach seiner durch Jammern erfolgreichen Bewerbung für die WSG-Ausland (Hoffmann wollte nicht, ließ sich aber breitschlagen) als verheerend erweisen. War der Mainka des Jahres 1979 noch als Herausforderung für die Führungsqualitäten der Unterführer in Kauf genommen worden, tobte er sich im Libanon in offener Abtrünnigkeit aus wie kaum ein anderer.

Einer seiner „Coups“ bestand darin, dem BND-Agenten Albrecht einen Dienstvertrag zu unterschreiben und damit der WSG-Ausland den Rücken zu kehren. Albrecht, eine der Zentralfiguren der Oktoberfestintrige, hatte Hoffmann in den Libanon gelotst und ging in der Abwesenheit Hoffmanns daran, die kleine Kampfgruppe zu spalten. Nach Angaben ehemaliger Offiziere der Staatssicherheit sollte Mainka auf Veranlassung Albrechts eine Spezialausbildung in der DDR erhalten, wohl um das Terrorziel des BND im schief gegangenen WSG-Ausland-Projekt trotz allem und gegen den Willen Hoffmanns zu erfüllen, oder aber, um den „Freigekauften“ Mainka zum Ausspähen der Ausbildungsstrukturen zu benutzen.

Im Zentrum dieses Beitrags soll aber nun das Aussageverhalten Mainkas nach dessen Rückkehr aus dem Libanon stehen. Hier wurde in einer Weise gelogen und den Behörden gekaufter seichter Mist erzählt, dass sich im Nürnberger Gerichtssaal 600 buchstäblich die schweren Eichenbalken bogen. Einen solchen Zeugen hatte der Saal noch nicht gesehen, obwohl ja einige durch diesen Saal gegangen waren seit 1946. Das war neu, bei aller Liebe.

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(Hermann Göring und Rudolf Hess facepalmieren im Saal 600 in Nürnberg)

Wenn im Folgenden vom Aussageverhalten des Kumpels von Oktoberfestlügner Marx die Rede ist, hat man keine Fotografie des facepalmierenden Richters in Hoffmanns Prozess. Das ist schade; man muss aber auch wissen, dass der bullige Neonazi Mainka zur Zeit seiner „Aussagen“ vor Gericht von der Antifa schon als eine Art Kronzeuge gegen Hoffmann in Jubelartikeln gefeiert wurde. Wie so etwas zustande kommt, weiß jeder, der den staatlichen Infiltrationsgrad der Antifa kennt.

Wir befinden uns also im Jahre 1986; Richter Rudolf Koob verkündet das Urteil im jahrelangen Prozess gegen Karl Heinz Hoffmann. Im Rahmen der Urteilsbegründung kommt er nicht umhin, auch die Glaubwürdigkeit des Zeugen Uwe Mainka einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 389)

In dieser Einschätzung fällt der Richter mit der Tür ins Haus; großartige Missverständnisse über das Aussageverhalten des Mainka will er nicht aufkommen lassen. Im Grunde könnte die Einschätzung an diesem Punkt ihr Ende finden, aber die Details werden den Zuhörern im Gerichtssaal dann doch nicht erspart. Zunächst geht es um die Aussagen Mainkas zum Verschwinden des Kai-Uwe Bergmann, jenes Mannes, den Mainka zusammen mit Marx, Fraas und Behle so gnadenlos gefoltert hatte, aber auch um „Folterungen“, die ihm selbst widerfahren sein sollen:

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 389)

Das klingt gar nicht gut. Zumindest ist es auf Basis dieser Einschätzung schwer zu sagen, ob Mainka wie sein Kumpel Marx bis heute um jeden Preis das Verschwinden des Bergmann und noch mehr die Vorgeschichte dieses Verschwindens aufklären will. Auch das mit dem Gefoltertwerden geht nicht so klar aus dieser Einschätzung hervor. Es macht einen schwierigen Eindruck, was Mainka da vorgebracht haben muss im Saal 600.

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 393)

Und es geht weiter: Der Zeuge schien seit 1981 von einer gewissen Angst befallen, für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung belangt zu werden (§129a), was als Motivation für Falschaussagen hätte herhalten können. Als dieser „Grund“ für die Lügerei um das Verschwinden von Bergmann allerdings weggefallen war, kam es nicht so recht zum Ausbruch der Wahrheitsliebe. Angst mag im Spiel gewesen sein, nur vor welchen Vorwürfen im Zusammenhang mit Bergmanns Verschwinden, das wird nicht so recht klar. Gelogen wurde natürlich von vorne bis hinten.

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 393)

Dieser Richter lässt nicht mit sich spaßen, Mainka kommt da nicht besonders gut weg. Wer alles nach Gutdünken darstellt und auch noch glaubhaft lügt, der kann unserem Zeitzeugen par excellence, dem Oktoberfestlügner Marx, vielleicht das Wasser reichen. Andererseits findet Richter Koob in seiner Empörung kaum die richtigen Worte. Es ist nicht ohne, was sich da auftut.

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 393)

Er lügt und er droht, dieser Zeuge, und Bedenken hat er keine. Andererseits ist ein solches Charakterbild ja auch nicht unbedingt sensationell; richtig aufregend wird es erst, wenn die glaubwürdigen Aussagen des frei drehenden Zeugen im Prozess selbst auch noch zu Geld gemacht werden sollen. Eine solche Haltung kriegt nicht jeder auf die Reihe.

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 394)

Gut, wird der wohlwollende Leser jetzt vielleicht trotzdem sagen, Leute bedrohen, von mir aus auch Banküberfälle begehen oder Falschgeld erpressen, was soll es; das alles hat es schon beim Räuber Hotzenplotz und an anderer Stelle gegeben. So dramatisch ist es jetzt auch wieder nicht, auch wenn als Gegenleistung die systematische Lügerei vor Gericht angeboten oder einfach durchgeführt wird. Es ist ein recht charakterloser, seltsam wilder Mensch, na und?

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 394)

Was haben wir uns nur eingehandelt damit, dass wir auf die Bitte des Marx eingegangen sind und die Dokumente umfassender und vollständiger analysieren? Das Aussageverhalten der Provokateure noch genauer ansehen? Immer wieder geht es um die Lügerei dieses Zeugen, und am Ende fertigt er auch noch einen schriftlichen Bericht zu angeblichen Erlebnissen im Libanon an. Natürlich alles erlogen, aber was soll es?

Und was fing jetzt Mainka, der frei drehende Zeuge, mit seinem schriftlichen Bericht über seine angeblichen Erlebnisse im Libanon und sonst wo an? 

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(Urteilsbegründung gegen Hoffmann 1986, S. 395)

Ach so, er bot sie „verschiedenen deutschen Zeitschriften“ an! Welche das wohl gewesen sein mögen? Aber dann im Verlauf der Hauptverhandlung auch noch zu lügen, damit die Berichte an Authentizität gewinnen… Da wurden praktisch Prospekte der Lüge und Falschaussage verteilt, die dann nach erfolgter Bezahlung im Gericht eingelöst wurden? Zu Ereignissen, von denen er gar keine Ahnung haben konnte?

Und so ging es immer weiter… mit der vollständigen Präsentation wird es an dieser Stelle nichts mehr, als Platzgründen. „Darüber hinaus ist die Kammer überzeugt, dass der Zeuge falsch ausgesagt hat…“ und so weiter und so weiter. Kein Mensch weiß mehr wozu und für wen und an wen die Rechnungen für die Falschaussagen gegangen sein mögen.

Im Grunde war Uwe Mainka, der sympathische Landstreicher aus dem Sperrmöbel-Kasten schon an diesem dreißigsten Juni 1986 reif für die Zeitzeugenschaft par excellence, für ein Interview, ja einen abendfüllenden Film mit Ullrich Chaussy. Am Ende wird es halt doch nur ein Telefonat mit dem ihm ebenbürtigen Oktoberfestlügner Marx werden, zu einem Kommentar am Blog dürfte er sich nicht durchringen, der frei drehende Zeuge.

 

2 Gedanken zu „Uwe Mainka: Der frei drehende Zeuge im Spiegel des Gerichts“

  1. Arndt-Heinz Marx sagt:

    Ãœbrigens, habe ich besseres zu tun als Hoffmann Himmler-Bilder zu mailen. Hier werde ich auch wieder einmal falsch beschuldigt!

  2. Rudolf Brettschneider sagt:

    Um Himmels Willen, Marx, man muss Sie vor sich selber schützen. So wird nichts anderes bleiben, als den Oktoberfestlügner mit dem scharfen Schwert der datenforensischen Beweisführung zu richten.

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