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Zündhütchen und Zündkapseln: Der Sprengstoff II

Herbst 1980, Asservatenkammer in Bayern

Nach der ersten Hausdurchsuchung auf Schloss Ermreuth Ende September 1980, kurz nach dem Anschlag in München, werden die beschlagnahmten Gegenstände in einem Beschlagnahmeverzeichnis aufgeführt, untersucht und in die Asservatenkammer verbracht. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befinden sich auch zehn kleine Objekte, die noch Jahrzehnte später von so genannten investigativen Journalisten in einen mutmaßlichen Zusammenhang mit Sprengstofffunden in Ermreuth gebracht werden. Im letzten Teil der Serie war davon die Rede, dass diese Sprengstofffunde ebenfalls Jahrzehnte später noch in lügenhaften Verdachtstheorien eine Rolle spielen sollten.

Was liegt nun in diesem Sommer 1981 in der bayerischen Asservatenkammer, und was beschreibt die Autorin eines meinungsführenden Magazins im Jahre 2015 nach vorgeblichem Aktenstudium?

„Die Ausbeute auf Hoffmanns Schloss Ermreuth fiel mit zehn Zündkapseln eher mager aus. Der Grund: Die Kripobeamten übersahen den dortigen Sprengstoff.“

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(Renommiertes Hetzblatt aus Hamburg)

Der unbedarfte Leser kommt angesichts einer solchen Formulierung nicht umhin, die erwähnten „Zündkapseln“ auf den „übersehenen“ Sprengstoff zu beziehen, dessen Beschaffenheit freilich per se zu hinterfragen ist, wie im letzten Teil der Serie dargelegt wurde. Die Formulierung insinuiert, dass es im Fall eines Sprengstofffundes auf Ermreuth kurz nach dem Anschlag für die Kriminalpolizei „fette Beute“ gegeben haben müsste. Schließlich geht der Leser unwillkürlich davon aus, dass man mit besagten „Zündkapseln“ den Sprengstoff hätte zünden können, es also eine Art Zünder-Infrastruktur für den lügenhaft mit der Sprengvorrichtung des Anschlags in Verbindung gerbachten Sprengstoff auf Ermreuth gegeben habe.

Hätte die Autorin des Beitrags in dem Hamburger Hetzblatt allerdings von ihren behördlichen Informanten neben den genehmen Aktenteilen auch jene Aktenteile zugespielt bekommen, in denen das Beschlagnahmeverzeichnis der Hausdurchsuchung auf Ermreuth enthalten ist, hätte sie bei einigem guten Willen Gelegenheit gehabt, ihre Leser darüber zu informieren, dass die angeblichen „Zündkapseln“, die man 1980 auf Ermreuth beschlagnahmt hatte, wie folgt aussahen:

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(Zündhütchen eines historischen Perkussionsschlosses, siehe rote Markierung)

Die freiberufliche investigative Journalistin macht in ihrem Artikel, der wie gesagt die Deutungshoheit über die Ereignisse im Kontext des Oktoberfestattentats beansprucht und mittels „Aktenstudium“ begründen will, ein zu einem historischen Gewehr passendes Zündhütchen zu einer „Zündkapsel“ und schwindelt das Ganze in einen lügenhaften Verdacht der funktionalen Zugehörigkeit zu „verdächtigem“ Sprengstoff aus dem 20. Jahrhundert.

Historische Zündkapseln dieser Art besitzen in etwa die „Brisanz“ von handelsüblichen Streichhölzern.

Die mögliche Ausrede der bei der staatlich gelenkten Lüge ertappten Journalistin, in einigen – freilich böswillig manipulierten – Aktenteilen sei von „Zündpillen“, also elektrischen Brückenzündern, die Rede, kann insofern nicht durchgehen, als man mit solchen Brückenzündern zwar Pyrotechnik, niemals aber TNT zünden kann.

Eine Ausflucht ist hier nicht möglich, die staatliche Aktendurchstecherei samt zugehöriger vorgekauter Narration (ein Vorwurf, der gerne dem Arbeitskreis NSU gemacht wird und dort nicht unbegründetes Gelächter hervorruft) ist als Methode der systematischen Desinformation der Öffentlichkeit deutlich herausgearbeitet.