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Bandidos: Aktenfälschung, wohin das Auge blickt

Veröffentlicht am 16.03.2016

Zu den besten Scherzen des alten Witzvogels Range, dieses Generalbundesanwaltes der Generalbundesanwälte, gehörte die Berufung von Mario Huber zum Leiter der SOKO 26. Die hätte sich seit Dezember 2014 um die Wiederaufnahme der Ermittlungen rund ums Oktoberfestattentat kümmern sollen. Leider gelang das nicht wirklich, was angesichts der Vorwürfe, die gegen H. im Raum stehen, auch nicht weiter verwunderlich ist. Die Ablösung des H. steht zweifellos ins Haus; und damit die endgültige Pleite der SOKO 26, dieser organisierten Verhöhnung der Opfer des Oktoberfestattentats. Die gegen H. im Raum stehenden Vorwürfe beziehen sich auf Sachverhalte, die mehrere Jahre zurückliegen, und mir liegt ein Ermittlungsbericht vom 10. Dezember 2014 vor (BY 5740-003722-14/8), in dem seine Heldentaten ausführlich beschrieben sind. Es gehört also viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass der Generalbundesanwalt am Termin der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat nicht gewusst haben könnte, welchen Spezialisten er sich da ins Haus holt. Die Wiederaufnahme wurde nämlich am 11. Dezember 2014 bekannt gegeben.

Nerven hatte und hat er, der Herr Range. Ein wiederaufgenommenes Ermittlungsverfahren mit dutzenden Beamten und einer SOKO in einer eigenen Residenz in München, große Auftritte in den Medien, herrliche Scheinspuren der Herren Chaussy & Co. … die große demokratische Geste der „Aufarbeitung“ eines ungeklärten terroristischen Verbrechens, und der Leiter der neuen SOKO taucht am Tag zuvor in einem Ermittlungsbericht auf, der es in einer Weise in sich hat, dass noch dem abgebrühtesten Aktenschnüffler sofort schlecht wird.

Was liegt konkret vor? Mario Huber war ein Vorgesetzter jener Herren vom BLKA, die den Bandidos-V-Mann M.F. geführt hatten. Die „Führung“ dieses Mannes artete irgendwann zu einem haarsträubenden Chaos an Straftaten aus, das von den Beschuldigten des derzeit laufenden Verfahrens gegen die „Führungsleute“ des F. so gut es ging gegenüber den höheren vorgesetzten Stellen vertuscht worden sein soll. Besonders tiefgehende Zweifel an diesem mutmaßlichen Sachverhalt sind dem Ermittlungsbericht vom Dezember 2014 nicht zu entnehmen.

Minibagger. Foto: Pavel Sevela

Die Beschuldigten waren aber bei ihrer mutmaßlichen Vertuschungsaktion nicht allein, wie es scheint. Der Kriminaloberrat und heutige Kriminaldirektor Mario H. (ja, er wurde seit Erscheinen des Ermittlungsberichts auch noch befördert, abgesehen davon, dass er mit Chaussy ins Fernsehbild stieg) wird in diesem Ermittlungsbericht mit Sachverhalten wie dem folgenden in Verbindung gebracht

„Die Einflussnahme von Beamten des BLKA auf die sachbearbeitende Dienststelle bzw. Beamten der KPI A. ist insbesondere belegbar anhand der fehlerhaft durchgeführten Sachbehandlung in Bezug auf die Falschbewertung von Beweismitteln, der Aushändigung von Beweismitteln an KHK K., dem Verschweigen der Tatverbindung zu dem in Regensburg aufgefundenem Minibagger und der Unterschlagung der Äußerungen der VP zu ihrer eigenen Tatbeteiligung und den Hinweisen auf Mittäter.“

Gut, es wurde halt dafür gesorgt, dass der eigene V-Mann trotz schwerwiegender Straftaten geschont wird. Das gilt ja in der BRD als normal. Dass auch Mittäter geschont werden, ginge schon etwas weiter. Aber auch das kann in der BRD keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervorlocken. Nur, was ist das für eine Behörde, die solchen Leuten die Revision der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat anvertraut? Qualifiziert ein solches Verhalten jemanden in einer besonderen Weise, und wenn ja, in welcher?

„Basierend auf den durchgeführten Ermittlungen steht nachweislich fest, dass die VP-Akte F. nachträglich mehrfach verändert wurde, um tatsächliche Erkenntnisse und Abläufe zu verschleiern. Dies betrifft nicht nur den Fall „Minibagger“ sondern auch – wie in dem gesondert verfassten Bericht zur Prüfung weiterer möglicher strafrechtlicher Sachverhalte (…) dargestellt wird – vorliegende Erkenntnisse zu einer Person in Bezug auf Kokain, den Vorfall (…) und Einsätze der VP im Ausland.“

Auch von Geldfälschung ist im Bericht die Rede; man scheint alles verbrochen zu haben, was Gott verboten hat, mutmaßlich.

Selbstverständlich darf an dieser Stelle den Gerichten nicht vorgegriffen werden, was die strafrechtliche Würdigung der Anteile von Mario H. an diesen Dingen angeht. Es muss aber die Frage gestellt werden, welche Schweinebehörde dazu imstande ist, Leute, die in solche Vorgänge dringend verwickelt zu sein scheinen, ausgerechnet mit der PR-Maßnahme einer Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat zu betrauen. Wie auch immer man diese Frage beantwortet; es wird der Generalbundesanwalt gewesen sein.

Gut, wird man sagen, vielleicht war der Huber nur zweitrangig dabei. Allerdings geht aus dem mir vorliegenden Ermittlungsbericht auch hervor, dass Mario H. bei Treffen mit dem Bandidos-V-Mann persönlich anwesend gewesen sein und an Besprechungen zur Vorgangsweise bei möglicher Verhaftung teilgenommen haben soll. Bei diesen Besprechungen sollen, was an dieser Stelle nicht weiter überprüft werden kann, Strategien für den Fall des möglichen Auffliegens von F.s V-Manntätigkeit erörtert worden sein. So weit entfernt vom Geschehen wird H. also kaum gewesen sein.

Oder das hier:

„Zudem ist anzumerken, dass Schreiben des BLKA vom 22.12.2013, Blatt 76 ff der Hauptakte, welches von KOR H. als Sachbearbeiter verfasst wurde, in einer Vielzahl von Punkten als falsch zu bewerten ist. In diesem Schreiben wurden die sieben Dokumente, die von Unterzeichner im Laufwerk „W “ des SG 614 durch Zufall festgestellt wurden, dem Wirkungskreis der Sperrerklärung für das Landgericht Würzburg zugeordnet und somit als nicht verwertbar dargestellt.“

Hier stehen Vorwürfe im Raum, die von H. vor Gericht nur schwer zu bestreiten sein werden. Jemand, der mutmaßlich schriftlich in vielen Punkten falsch bewertet und dafür sorgt, dass relevantes Beweismaterial als nicht verwertbar angesehen wird, ist für die Leitung der SOKO 26 ungefähr so geeignet wie ich für das Papstamt oder Ing. Reißer für die Leitung der Lesbensektion des Bundesministeriums für Frauen, Senioren und Familie. Oder was immer Sie wollen.

Mario H. muss als Leiter der SOKO 26 entfernt werden, der notdürftigen Erhaltung der gefährdeten lebenswichtigen Institutionen dieses Staates wegen. Es ist im Sinne des Staatswohls einfach notwendig, dass er verschwindet.

Scherze wie die „Besetzungspolitik“ des Herrn Range untergraben die letzten Reste eines Rechtsstaates in diesem Land. Was soll sich ein Vater von beim Oktoberfestattentat getöteten Kindern, eine lebenslang verstümmelte Frau dazu denken? Man ist der Verzweiflung nahe. Die namenlose Feigheit jener „Journalisten“, die den mir jetzt vorliegenden Ermittlungsbericht jahrelang in der Tasche hatten und das Gewurstel der SOKO 26 freundlich zu begleiten wussten, ist nur noch beschämend.