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Der Dschihadist: Eine Bildergeschichte

Zehlendorf, 27.9. 2015

Journalisten sind die Stützen einer Gesellschaft. Wir liefern heute eine Bildergeschichte, die diesen ehrenwerten Beruf ein wenig zugänglicher machen soll; schließlich haben es seine Vertreter nicht immer so leicht in Zeiten der Lügenpresse.

„Sie können mir erzählen, dass Sie Ihre Goldfische bumsen, ich glaube es erst, wenn ich Beweise habe“, so die ersten Worte einer solchen kleinen Stütze zum Schreiber der vorliegenden Zeilen. Er war zu jener Zeit an fünf Geschichten gleichzeitig dran, trotzdem nahm er sich Zeit. Ein geachteter Mann, der jede Information zig Mal gegenprüft und dem man sogar dann noch Dankbarkeit schuldet, wenn er einem mit seltsamen Telefonaten die Existenz zu vernichten droht.

Doch was muss man neulich über den Mann lesen? Eine Kanzlei ist gegen sein letztes Buch vorgegangen? Na!

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(Zwei Freunde, Symbolbild)

Media Kanzlei lässt Bestseller aus Bücherregalen entfernen

Unser Mandant ist ein junger Mann, der sich vor einigen Jahren manipulieren ließ und zeitweise einer radikalen Auslegung des Islams folgte. (…) Jahre nach der Verurteilung und Haftentlassung veröffentlichte der Heyne Verlag das Buch „Der Dschihadist / Terror made in Germany – Berichte aus einer dunklen Welt“ von Irfan Peci, Johannes Gunst und Oliver Schröm. Das Buch stieg zwischenzeitlich in die Spiegelbestseller-Liste ein und war sehr erfolgreich.

Gut, kann jedem passieren, auch einem selbstlosen Kämpfer für die Wahrheit. Das sagt ja nun wirklich noch nichts aus über den Charakter eines solchen Mannes. Wer sich für die Aufklärung der finsteren Netzwerke des internationalen Terrorismus einsetzt und nur von den seriösesten Geheimdiensten Dokumente nimmt, der bekommt es eben mit Gegenwird zu tun.

2

(Zwei Freunde: Symbolbild)

Ferner enthält das Buch etliche Beleidigungen (§ 185 StGB) sowie Unwahrheiten, die den Tatbestand der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) erfüllen. Zahlreiche Zitate waren frei erfunden, andere verletzten das Recht des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und damit ebenfalls das Persönlichkeitsrecht.

So etwas kann es doch nicht geben. Ein Mann, für den die Nutzerin eines Computers in der Frühlingsstraße, die nicht Beate heißt und niemals als Zeugin vorgeladen war, keine Story hergibt, der wird sich so etwas nicht erlauben. Erfundene Zitate, so etwas kann es nicht geben. Bei einem Mann, der den Polizeischmauch an Böhnhardts Hand persönlich durch einen Anruf beim BKA geklärt hat.

3

(Zwei Freunde, Symbolbild)

Die Beklagte wurde zunächst außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dieser Forderung kam die Gegenseite nur eingeschränkt nach.

In dem aktuellen Verfahren untersagte nun die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt der Gegenseite das Buch weiterhin zu verbreiten, wenn unser Mandant in diesem identifiziert wird. Ferner wurde die Verbreitung der zahlreichen Unwahrheiten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt.

Es muss sich dabei um ein Missverständnis handeln. Zahlreiche Unwahrheiten, regelrechter Schrott, in einem Buch von einem Mann, der bloß mit den gepflegten Fingerlein zu schnipsen braucht und die USB-Aktensticks rauschen ihm zu. Undenkbar.

Alles Gute, kleiner Freund mit dem Charme des Provinzjungen.

(Bilder: Quelle)