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Fehlender Generalbundesanwalt scheißt sich in die Hosen und stellt das Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat ein

Karlsruhe, 21. September 2015

Das Interregnum in der Bundesanwaltschaft lässt hinter den hohen Mauern des Dienstgebäudes die Schlamperei einkehren; RiLG Stolzhäuser setzt sich an den Rechner und will zum x-ten-Mal den Antrag Hoffmanns auf Akteneinsicht zum Oktoberfestattentat ablehnen. Ist zwar egal, denn Akten sind sowieso beim Arbeitskreis NSU, aber gut.

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Klar, wo sich in der Öffentlichkeit massenhaft Verdächtigungen gegen die WSG richten und sogar der bayerische Innenminister einen solchen Verdacht klar und deutlich ausspricht, dort hat Hoffmann kein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung, die Akteneinsicht begründen könnte. Schließlich ist Hoffmann ja nicht die vereinsrechtlich verbotene WSG. Alles klar, Herr Stolzhäuser…

Und Journalisten habe man vom GBA aus keine Akteneinsicht gewährt (Chaussy lässt sich zwar während des laufenden Ermittlungsverfahrens mit den Akten im Fernsehen zeigen, aber was soll’s). Da rutschen dem Herrn Stolzhäuser noch ein paar abschließende Ablehnungsgründe heraus:

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(1 BJs 201/80-2, 23.9. 2015)

Wie meinen?

Eine fundierte Berichterstattung über die damaligen Ermittlungsergebnisse ist nicht erwünscht; ein Verdacht soll nicht zurückgedrängt werden… das alles gefährdet einen Untersuchungszweck? Da liegt der Schluss nahe, dass der Verdacht selber der Untersuchungszweck ist. Solche Dinge sollen nicht durch Veröffentlichungen im Internet gefährdet werden.

Verständlich. Karlsruhe nässt wieder mal ein vor dem Arbeitskreis NSU…

Und das derzeit laufende Verfahren wird zum 23. November 2015 eingestellt? Gut zu wissen. Jetzt haben wir es schriftlich. Der Untersuchungszweck eines Verfahrens, das laut Auskunft der Bundesanwaltschaft kurz vor der Einstellung steht, soll nicht durch Veröffentlichungen im Internet, die einen Verdacht zurückdrängen könnten, gefährdet werden.

Legt euch endlich wieder einen GBA zu. Zustände sind das.

 

Ein Gedanke zu „Fehlender Generalbundesanwalt scheißt sich in die Hosen und stellt das Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat ein“

  1. Karl Heinz Hoffmann sagt:

    Die sollen sich wieder einen GBA zu legen? Wozu? Dass ich wieder jemanden vor dem Verwaltungsgericht verklagen kann? Ein Neuer wird kaum besser sein als die alten. Man muss sich nicht unbedingt einen neuen Arsch zu legen, weil der alte ein Loch hat.

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