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Geheimdienstlich lancierte Scheinspuren beim Attentat von Bologna

Winter 2014, Schloss Ermreuth, Lektüre der Dissertation von Rainer Fromm

Fromm, S.348:

„Um die Hintermänner des blutigsten aller Anschläge im Nachkriegsitalien, das Bologna-Attentat, ranken sich seit der Tat Spekulationen. Die amerikanische Autorin Claire Sterling versucht beispielsweise über den Rechtsterroristen Claudio Mutti eine Spur zu Ghaddafi als Hintermann zu verfolgen, da Mutti auch langjähriger Leiter der „Italienisch-Libyschen Freundschaftsgesellschaft“ ist. Für die Autorin ist „Ghaddafi der heilige Nikolaus des Terrorismus“, an dessen langer Leine der mutmaßliche Bologna-Attentäter Mutti agiert habe. (vergl. Sterling 1981 S. 271 ff) Tatsächlich wird Mutti auch am 29.8.1980 als mutmaßlicher Komplize am Attentat verhaftet. Dem Rechtsextremisten, der bereits 1974 aus dem MSI ausgeschlossen wird, kann jedoch die Mittäterschaft nicht nachgewiesen werden. Mangels Beweisen wird er entlassen. Damit ist auch die direkte Spur zu Ghaddafi nur noch Spekulation.

In anderen Publikationen finden sich Überlegungen über geheimnisvolle Drahtzieher einer faschistischen Internationalen, freilich ohne Belege für einen gesteuerten Rechtsterrorismus. Beispielhaft hierfür ist die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“:

Scheinbar wahl-und sinnlos schlägt die „Schwarze Internationale“ zu, sei es gegen die Synagoge an der Pariser Rue Copernic, sei es auf dem Münchner Oktoberfest, sei es, immer wieder, in Italien. Und was die Bürger verunsichern soll, ist meist das Werk derselben Personen, Organisationen, Ideologen.“ (Der Spiegel“ Nr. 5/1983, S.124)

In diesem Zusammenhang sind auch die Berichte weiterer deutscher und britischer Quellen zu beurteilen, die eine Mitarbeit deutscher Rechtsaußen am Bologna-Attentat behaupten. So sollen Karl-Heinz Hoffmann und Joachim Fiebelkorn an den Vorbereitungen des Anschlags beteiligt gewesen sein. Dieser Verdacht gegen Hoffmann oder Mitglieder seiner Wehrsportgruppe lässt sich zu keinem Zeitpunkt erhärten. Auch Fiebelkorn wird vom Vorwurf der Tatbeteiligung vor Gericht frei gesprochen.“

Dazu führt Fromm weiter auf Seite 349 aus:

„Hauptergebnis der Recherche ist ein Ãœberblick zur Tätigkeit der Personen in den siebziger und Anfang der achtziger Jahre, die in der deutschen Publizistik über ein halbes Jahrzehnt als Hintermänner des Bologna-Attentates gelten. Eine Antwort auf die Frage, wer den Anschlag letztendlich verübt hat, kann das Kapitel auch nicht geben. Es räumt jedoch mit zahlreichen Fehlinformationen auf, die ungeprüft Einzug in die Fachliteratur gefunden haben und dort bisher unwidersprochen verbreitet werden. So die These von Hoffmann, Fiebelkorn und delle Chiaie als Hintermänner des Attentates von Bologna. Nicht umsonst meldeten viele große Tageszeitungen am 8.4.1987:

„Nach über sechsjährigen Ermittlungen endete das Verfahren gegen den Söldner Joachim Fiebelkorn (40) aus Eppstein nun mit einem Freispruch durch den Untersuchungsrichter in Italien. Die Justiz hatte Fiebelkorn in Verdacht, einer der Drahtzieher des Bombenanschlags auf dem Bahnhof in Bologna gewesen zu sein. (…) Wie das Gericht herausfand, hatten zwei verhaftete Offiziere des italienischen Geheimdienstes bewusst die falsche Fährte zu Fiebelkorn gelegt.“ (Frankfurter Neue Presse, 8.4.1987; vergl. auch Abendpost, 8.4.1987; Frankfurter Rundschau, 8.4.87; Bild 8.4.87; Hanauer Zeitung 8.4.87)“ 

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(Der Abenteurer Joachim Fiebelkorn, um 1980)

Die sichere Erkenntnis, dass hohe Offiziere des italienischen Geheimdienstes bewusst „eine falsche Fährte“ gelegt hatten, die darauf abzielte, unbeteiligte Personen unter Verdacht zu stellen, für die dann, wenn die „falsche Fährte“ nicht als solche erkannt worden wäre, lebenslange Haft zum Tragen gekommen wäre, gibt schlaglichtartig einen Einblick in die operative Routinearbeit der Geheimdienste. Auch im Zusammenhang mit dem Attentat auf der Münchner Theresienwiese ist dieses Muster deutlich erkennbar. Auch in diesem Fall wurden die Ermittlungsbehörden vom Geheimdienst bewusst auf eine falsche Fährte gelockt. Und auch in diesem Fall erkannten die Beamten der SOKO Theresienwiese sehr schnell den Unwert der „falschen Fährte“, konnten aber diese Spur nicht so ohne weiteres verlassen, weil sie der neuen, in Richtung auf die Wahrheit deutenden Spur, die sich aus zufällig gewonnenen Erkenntnissen über die Machenschaften des Verfassungsschutzes ergaben, aus Gründen der Staatsraison nicht folgen konnten.

Fromm weiter,  S.349:

 „Die Wurzel einer potentiellen Mitwirkung Hoffmanns und Fiebelkorns am Attentat von Bologna sind die Aussagen des Rechtsterroristen Elio Ciolini, die er gegenüber dem Richter beim Landgericht in Genf, Chappiuis, in der Haftanstalt von Champ Dollon macht. Der Jurist leitet die Aussagen an die Legion der Karabinieri in Bologna weiter, die sie am 20.1.1982 in einem versiegelten Umschlag erhalten.

Auszüge aus Ciolinis Aussage:

(…)

  1. b) In der Folge trafen sich bei der gleichen Firma ODELPRIMA der deutsche Staatsangehörige Karl-Heinz HOFFMANN und der französische Staatsangehörige Olivier DANET, beide in Kontakt mit der terroristischen Organisation von Delle Chiaie wegen der „Aktionen“ in Europa und auch von diesem nach Rom beordert. Diese beiden letzteren sollten dem FIEBELKORN Instruktionen erteilen (…) Der Ciolini sagte ferner aus, dass sich der DANET, vermutlich, um den benötigten Sprengstoff kümmerte, da er diesbezüglich Erfahrungen hatte.

(c)…)

Im Monat Juli des Jahres 1980 befindet sich in Rom ein von Stefano Delle Chiaie entsandter Mann, Herr Joachim Fiebelkorn, deutscher Staatsangehöriger, für die Ausführung der von der „Trilateralen“ vorgesehenen Aktion. Der Fiebelkorn wird in Rom von den Herren Olivier Danet, französischer Staatsangehöriger und Karl-Heinz Hoffmann, deutscher Staatsangehöriger eingeholt, beides Verbindungsleute von Delle Chiaie, die er in Europa für besondere Aktionen hat.

Nach den Informationen, die von Delle Chiaie mündlich in Bolivien erteilt wurden, sollen alle drei (3) oben genannten an der Aktion teilgenommen haben. Außerdem wurde das „notwendige“ von den beiden Verbindungsleuten nach Italien gebracht.“

Fromm würdigt die Aussage des Italieners Ciolini auf den Seiten 350f. wie folgt:

 „Eine belastende Aussage, für die Ciolini harte Belege schuldig bleibt. Trotzdem finden seine Ausführungen schnell Einzug in die europäische Fachliteratur. So veröffentlicht Stuart Christie, vermutlich ungeprüft, am 26.6.1980 sei es zu einem Treffen in Rom gekommen. Anwesend sollen die frisch aus Argentinien eingeflogenen Italiener Pierluigi Pagliai und Maurizio Giorgi sein, die in einem Hotel auf den Franzosen Olivier Danet und die Deutschen Joachim Fiebelkorn und Karl-Heinz Hoffmann stoßen. (vergl. Christie 1984, S. 119)

Tatsächlich ermittelt dann auch die Staatsanwaltschaft Bologna auf Grund der Aussagen Ciolinis gegen die Gruppe der in Südamerika lebenden Rechtsextremisten. Am 10.9.1983 erlässt die Behörde Haftbefehle gegen Stefano Delle Chiaie, Joachim Fiebelkorn, Maurizio Giorgi, Pierluigi Pagliai und den Franzosen Olivier Danet (…)(vgl. Christie 1984, S.121f; Der Spiegel, Nr.5/1983, S.123 f) Nicht betroffen ist der Wehrsportgruppenchef Karl-Heinz Hoffmann.

Über die nicht belegbaren Abhandlungen Christies finden Ciolinis Aussagen über Hoffmanns mögliche Tatbeteiligung auch Einzug in die deutsche Literatur. (vgl. Der Stern, 23.9.1982, S.269) Das Magazin Konkret schreibt: „Nach Recherchen des englischen Journalisten Christie traf Delle Chiaie vor dem Anschlag in Rom mit dem Wehrsportgruppenführer Karl-Heinz Hoffmann zusammen. (Konkret, Nr. 6/1987, S. 15) Konkret glaubt an eine noch engere Einbindung der Hoffmann Gruppe:

„Nach Zeugenaussagen in den Ermittlungsakten versprach Hoffmann, für diese Sache sechs Mitglieder seiner Wehrsportgruppe zur Verfügung zu stellen – allerdings ohne zu wissen, worum es genau ging: Rudolf Klinger, Stefan Faber, Walter Ulrich Behle, Michael Ruttor, Horst Röhlich und Robert Funk sollten für delle Chiaie die Dreckarbeit machen.“ 

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(Der italienische Provokateur Elio Ciolini, um 1975)

Dieses Beispiel zeigt überdeutlich, mit welcher Rücksichtslosigkeit vollkommen unbeteiligte Personen auch vom professionellen Journalismus mit schwerwiegenden falschen Anschuldigungen belastet werden. Natürlich ist an der Story nichts dran. Das lässt sich am besten mit der angeblichen Verwendung von Walter Ulrich Behle beweisen. Im Juli 1980 sollen die Zusammenkünfte in Rom zustande gekommen sein, wobei die Bereitstellung einer Gruppe, der auch Behle zugerechnet wird, zugesagt worden sein soll. Der Gerüchtekoch hat offensichtlich Namen aufgegriffen, die durch die Pressemeldungen aus der Zeit nach dem Oktoberfestattentat als Transportbegleiter bekannt geworden waren. Unter anderem auch Behle. Das hat nur den Haken, dass ich Behle im Juni des Jahres 1980 noch gar nicht kannte. Erst im September 1980 habe ich ihn, als er mich unaufgefordert aufsuchte, das erste Mal gesehen.

Weiter geht es mit falschen Fährten, als geheimdienstliches Prinzip; wahrlich ein merkwürdiger Fund.

Fromm, S. 352

„Ein Indiz für die Teilnahme deutscher Terroristen an dem Attentat ein Bologna ist ein merkwürdiger Fund, wenige Monate nach dem Anschlag. Am 13.1.1981 entdecken Carabinieri und Sprengstoffexperten im SD Zug 504 vom süditalienischen Taranto nach Mailand einen Bombenkoffer. Er enthält den selben Sprengstoff, der auch beim Bologna-Attentat verwendet wird. Ferner stoßen die Ermittler auf zwei deutsche Zeitungen und Flugtikets, die auf deutsche Namen ausgestellt sind. Zeitgleich warnt der stellvertretende Chef des italienischen Geheimdienstes SISMI, General Musumeci, die Polizeibehörden, dass vier Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ einen Anschlag auf den Mailänder Bahnhof planen. Später erweist sich der Koffer als vorsätzlich falsch gelegte Spur. Drahtzieher sind die SISMI-Chefs Giuseppe Belmonte und Pietro Musumeci. Sie selbst, so stellt sich heraus, haben den Koffer deponieren lassen und Journalisten und Richter mit falschen Nachrichten gefüttert. (Konkret Nr. 6.1987, S. 16 f) So erweist sich die zweite „heiße Spur“ nach Deutschland, die über Monate die Presse beschäftigt, als falsch. Die Geheimdienstchefs müssen hinter Gitter. Trotz umfassender Recherchen kommt auch „Konkret“ über das Stadium von Vermutungen, die eine Hoffmann-Beteiligung belegen sollen nicht hinaus.“ 

Fromm zitiert aus einer Zeugen-Vernehmung, die am 29.11.1982 mit mir im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Joachim Fiebelkorn und andere durchgeführt wurde. (StA Frankfurt, Az. 50 Js 26078/82) :

„Frage:

Herr Hoffmann, kennen Sie Joachim Fiebelkorn?

Antwort:

Ich habe von der Existenz des Herrn Fiebelkorn erstmals durch die Presse erfahren. Das dürfte im September dieses Jahres gewesen sein. Wenn ich mich recht erinnere, war es das Stern-Journal. Den Namen Fiebelkorn habe ich vorher nie gehört. Weiter kann ich dazu nichts sagen.

Frage:

Herr Hoffmann, Ihnen wird ein Lichtbild vorgelegt. Kennen Sie die abgebildete Person? (Anmerkung es handelt sich um das Libi des Fiebelkorn).

Antwort:

Nein!

Frage:

Herrn Hoffmann werden die Lichtbilder des E. Ciolini, D. Ciaie, O.Danet, F. Höfle, S.Kaufmann. B.Sehm, R.Grob vorgelegt. Kennen Sie eine der abgebildeten Personen?

Antwort:

Nein!

Auch der WSG-Angehörige und Libanon-Aktivist Klaus H. erklärt in der JVA München Stadelheim am 14.12.1982, er könne Aussagen über eine mögliche Entführung Fiebelkorns durch italienische Behörden aus Deutschland machen. Diese hätten, so H. weiter, ihm ein konkretes Angebot gemacht, falls er ihnen Informationen und den Aufenthaltsort Fiebelkorns nennen könne. Ein Carabinieri habe ihm gesagt, dass er nach der Preisgabe der gewünschten Informationen über Fiebelkorn frei sein werde. Ferner habe man ihm angeboten, „ihn (H.) mit einem italienischen Paß und einer neuen Identität auszustatten. Dies sei ihm, dem Zeugen H. nicht möglich gewesen, da er keine Kenntnisse über die Person Fiebelkorn gehabt habe.“ Außerdem sei er auch zu einem solchen Handel nicht bereit gewesen.“ 

Hier zeigt sich deutlich das durchgehende Muster der Vernehmungsmethoden. In der Haft befindliche, unter psychischem Druck stehende, vor allem haftungewohnte Personen, werden zu unverantwortlichen Falschaussagen oder zur Bestätigung von falschen Vorhalten genötigt. Als ein typisches Beispiel der massiven Zeugenbeeinflussung kann die ursprünglich schwer belastende Zeugenaussage des Hans Peter Fraas gelten. Wie sich später vor Gericht herausstellte, hatte er auf Drängen von Beamten des BLKA erfundene Geschichten aufgetischt. Fraas hat vor dem erkennenden Gericht zugegeben, dass er sich, von den Vernehmungsbeamten unter Druck gesetzt, zur Bekundung von erlogenen Sachverhalten verleiten ließ. Und Fraas war nicht der einzige Zeuge, der ähnliche Begebenheiten bekundete. Unter diesen Vorzeichen ist auch die künstlich erzeugte, erwiesenermaßen falsche Aussage des Ciolini in ihrer Gesamtheit zu sehen. Diese Sichtweise wird auch von Rainer Fromm bestätigt.

Fromm, S. 364

„So ist lediglich sicher, daß der verantwortliche SISMI-Offizier General Musumeci sich strafbar gemacht hat. Er hat gemeinsam mit seinem Kollegen Oberst Belmonte die Ermittlungen der Explosion absichtlich in eine falsche Richtung gelenkt. Am 18.10.1984 werden die beiden Geheimdienstoffiziere verhaftet. (vgl. Corriere Della Sera, 21.10.1984) (…) verlässt Fiebelkorn als freier Mann das Gericht.“ 

Aber das ist noch nicht alles. Fromm merkt weiter auf Seite 364 an:

„Von Musumeci stammt auch ein Bericht an italienische Justizbeamte, in dem vier deutsche Neonazis als Täter bezeichnet werden. Gemeint sind die WSG-Mitglieder Hepp, Bergmann, Dupper und Hamberger, die sich im Juli 1981 in den Libanon absetzen. Die Hypothese Musomecis wird später von den italienischen Richtern als „haltlos“ erachtet. (vergl. Corriere Della Sera 21.10.1984) Damit ist auch eine weitere Spur, in der die WSG-Hoffmann mit dem Bologna-Attentat in Verbindung gebracht wird, nicht mehr haltbar.“ 

Der von Musumeci an italienische juristische Instanzen gesandte Bericht ist, leicht nachprüfbar, falsch. Die vier genannten Personen haben sich nicht, wie behauptet wurde, im Juli 1981 in den Libanon abgesetzt, sie haben sich schon seit dem Sommer des Jahres 1980, also ein Jahr früher in Beirut befunden und den Libanon nachweislich bis zum Sommer 1981 nicht verlassen. Das Beachtliche des inhaltlich erfundenen Musumeci-Berichtes besteht in dem Umstand, dass er eine Schuldzuweisung von großer Tragweite darstellt, die darauf abzielte, die vier zu Unrecht Beschuldigten, im Wissen um deren Nichtschuld lebenslänglich hinter Gitter zu bringen.

Die Musumeci-Intrige zeigt in aller Deutlichkeit das verbrecherische operative Wirken der Geheimdienste. Dabei muss auch bedacht werden, dass der italienische Geheimdienst, ebenso wenig wie der bundesdeutsche, Aktionen der geschilderten Art ohne Wissen anderer bedeutenderer, außereuropäischer Geheimdienste durchführen kann. Auch das geringe Strafmaß von nur drei Jahren Haft für den Geheimdienstgeneral Musumeci lässt die „schützende Hand“ der noch weiter oben angesiedelten finsteren Mächte erkennen.

(Ein Beitrag von Karl Heinz Hoffmann)