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Liebesgrüße vom Landratsamt Schweinfurt: Nix mit de Afghanen

Abteilung 4 – Umwelt und Bau/ Landratsamt Schweinfurt, Oktober 2015

Abteilungsleiter Oberregierungsrat Christian Frank hat ein Problem; nicht nur ist an diesem Tag mal wieder „Bad Hair Day“. Eine Immobilienmaklerin aus Nürnberg war so freundlich gewesen, mitten in der Flüchtlingskrise einen wunderbar renovierten alten Gasthof in Stammheim am Main als Unterkunft für afghanische Migranten anzubieten. Die Sache hat für den langhaarigen Frank aber einen kleinen Haken…

Bewegt von der katastrophalen Lage der asylsuchenden Kriegsflüchtlinge möchte ich einen persönlichen Beitrag zur Linderung der Not im Hinblick auf fehlende Unterbringungsmöglichkeiten leisten, indem ich in meinem Eigentum befindliche, leer stehende Wohngebäude zur Nutzung als Asylantenheim zur Verfügung stelle.

Hiermit wird angefragt, ob die zuständige Baubehörde gegen eine Nutzung des Anwesens Stammheim Winzerstraße 1 als Asylanten-Unterkunft Einwendungen grundsätzlicher Art vorzubringen hat?

Meine Frage ist konkret:

Ist das Projekt „Asylanten-Wohnheim für mohammedanische Flüchtlinge“ im Objekt Winzerstraße 1, in Stammheim aus bauamtlicher Sicht grundsätzlich genehmigungsfähig?

Zum weiteren Verständnis:

Im Interesse des häuslichen Friedens innerhalb des Wohnheimes besteht die Absicht, vorzugsweise aus Afghanistan stammenden Flüchtlingen eine Heimstätte zu geben. Herr Karl-Heinz Hoffmann (dem Bauamt bekannt) hat sich bereit erklärt, ehrenamtlich soziale Betreuung und Fürsorge für die Insassen zu übernehmen. Er ist mit den islamischen Sitten bestens vertraut und beherrscht die afghanische Amtssprache (Farsi) fließend. Damit wäre die Verwaltung in kompetenter Hand.

In Anbetracht der allgemein bekannten aktuellen Notlage der Flüchtlinge, kurz vor Wintereinbruch bitte ich um eine bevorzugt rasche Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank ruft seinen Chef, Landrat Töpper, an. Töpper hat ein angenehmes Äußeres; er ist das, was man in Süddeutschland ein Christkindl nennt.

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(Landrat Töpper, links; der in der Mitte geht uns nichts an; Abteilungsleiter Frank, rechts)

Nun ist Frank nicht gerade auf den Kopf gefallen. Selbst auf einigermaßen gestellten fotografischen Aufnahmen sieht man ihm seine genauso linksalternative wie bäuerliche Pfiffigkeit an. Außerdem kennt er sich mit dem Baurecht aus. Der Hoffmann mit seinen Provokationen wird bei ihm abblitzen, das ist klar. Nach Rücksprache mit dem betörend schönen Landrat, seinem geliebten Chef, kommt man zum Ergebnis, das Flüchtlingsprojekt der Nürnbergerin abschlägig zu bescheiden.

Und Frank denkt sich eine gefinkelte juristische Begründung aus für seine Ablehnung:

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(Bescheid des LRA Schweinfurt, 15.10. 2015)

Gekonnt weist Frank in seinem vollkommen rechtskonformen Bescheid der Antragstellerin nach, in geschäftlichen Kontakten mit Hoffmann zu stehen; als Beweis wird der Einfachheit halber gleich das Antragsschreiben herangezogen. Mit einem wörtlichen Zitat aus dem Antrag ist der Beweis geführt.

Der Bescheid besticht durch seinen unausgesprochene Bezug auf § 999 ½ der bayerischen Paranoia-Ordnung vom 34.5. 1901; und der besagt, dass wer mit Hoffmann in geschäftlichen Verbindungen steht, nix mit de Afghanen machen darf.

Gar nixi. Leck mi am Arsch.

Nun weiß der langhaarige Spießer im Beamtenkostüm aber auch, dass Hoffmanns Angebot ernst gemeint ist. Der Mann wäre imstande, den Afghanen allen Ernstes zu helfen. Anders als das die gewinnorientierten Unterbringungsfirmen machen, die diese Leute wie den letzten Dreck behandeln und sie und die Anwohner der Heime im Stich lassen wo es nur geht.

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(Der Gasthof in Stammheim; Transparent: „Hoffmann spricht“)

Wer kann schon Farsi in Schweinfurt und hat sich so lange mit Behörden herumgeschlagen in seinem Leben. Da hätte etwas kräftig ins Auge gehen können, da hätte sich ein Hirngespinst der Bundesrepublik, eines ihrer ältesten und teuersten, der Irrsinn vom Nazidämon Hoffmann, in Luft auflösen können.

Rasch ist alles wieder verdrängt und Frank schreibt seinen Wisch zu Ende:

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(Bescheid des LRA Schweinfurt, 15.10. 2015)

Ja, sicher, wir sind so gnädig und bescheiden Sie wie jeden anderen auch, wenn uns danach ist. Es ist eine traurige Welt.

Der Schreiber dieser Zeilen hat es vor wenigen Tagen erlebt, dass ihm – mitten in der Großstadt – eine so genannte Flüchtlingsunterkunft vor die Nase gesetzt worden ist. Der letzte Rest einer Kaserne der US-Army, eine alte Sporthalle, wird jetzt dazu missbraucht, einen Haufen Geld zu verdienen, ohne dass die Angekommenen eine auch nur annähernd brauchbare Notunterkunft haben.

Zwei „Betreuer“, die in Wirklichkeit blutjunge Wachmänner sind, kümmern sich um die Menschen, die der Strom der Weltgeschichte, vielleicht auch die verbrecherische Kriegspolitik eines verrottenden Vasallenstaates, dort angespült hat. Schon am ersten Tag kam es zu schwerwiegenden Konflikten, weil keiner die Sprache dieser Menschen spricht. Die Polizei kann den Bestohlenen und Verletzten dort nicht zu ihrem Recht verhelfen, weil sie keine Ahnung hat. So wird eben gehasst bis zum bitteren Ende.

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(Dahlem, 19.10. 2015, 7 Uhr 50)

Ich hoffe, Sie schlafen gut, Herr Frank und träumen Ihren antifaschistischen Traum.

 

Ein Gedanke zu „Liebesgrüße vom Landratsamt Schweinfurt: Nix mit de Afghanen“

  1. Hans Schwinger sagt:

    Wollen sie wirklich Hilfe, diese Bürokraten? Mit Verlaub, Sie sind…Jetzt habe ich glatt vergessen, was Sie sind.

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