Nebenberuflicher Maulwurf: Krücken für Ulrich Chaussy II
Sommer 1985, Landgericht Nürnberg
Als am Abend des 26.9. 1980, dem Tag des Oktoberfestanschlags, jener legendäre Konvoi instandgesetzter Bundeswehr-Fahrzeuge, den Hoffmann in den Libanon dirigieren wollte, von Schloss Ermreuth mit dem Aufbruch der späteren Fahrer seinen Ausgang nahm, da hatten die deutschen Dienste zuvor von der geplanten Abfahrtszeit erfahren. Das geht aus einem tags darauf verfassten Polizeivermerk hervor, der den späteren Beschuldigten Hoffmann für abends an diesem Tag irrtümlich aber bestimmt in der Region Chiemsee verortet. Tatsächlich war man aber in Neuburg an der Donau stecken geblieben und zum Zeitpunkt der Explosion eben nicht an München vorbeigefahren; Hoffmann war überhaupt in Nürnberg in die Disco gegangen.
Diese Dinge sind hinlänglich bekannt; die Unklarheit beginnt für unseren Verdachtsjournalisten Ulrich Chaussy nun aber nach eigener Aussage bei den V-Leuten im Umfeld der zu jener Zeit schon bestehenden WSG Ausland. Wenn auch die Polizei, nach der Aussage eines verantwortlichen Beamten der SOKO Theresienwiese vor dem Nürnberger Landgericht, bald nach dem Anschlag schon wusste, dass man Hoffmann als Täter vergessen konnte,
(„A.: Relativ bald stand für mich fest, dass Hoffm. mit d. Sache nichts zu tun hatte.“ Mitschrift der Zeugenaussage von KHK Mathis, 6.11. 1985, LG Nürnberg)
so galt doch in den darauffolgenden Jahren:
(„Unsere gesamten Ermittlungen waren nur auf Täterschaft v. Hoffmann ausgerichtet.“ Mitschrift der Zeugenaussage von KHK Mathis, 7.11. 1985, LG Nürnberg)
Unter solchen Voraussetzungen, die auch für eine Reihe anderer Verbrechen zu gelten hatten, sagt nun am 17.7. 1985 jener Mann aus, der aufgrund der damaligen Umstände allein den Diensten die Abfahrtszeit des besagten Konvois durchstechen konnte. Dieser Mann, Franz Lippert mit bürgerlichem Namen, Rentner und ehemaliges Mitglied des Freundeskreises der WSG bis 1980, war freilich schon zu WSG-Zeiten als Spitzel bekannt gewesen.
Hoffmann hatte sich den Scherz erlaubt, diesen angejahrten Maulwurf in seiner Gruppe zu dulden, in der Annahme, er sei in der Lage, mit „seinen“ Spitzeln ab und an auch die Wahrnehmung der Dienste zu manipulieren. Tatsächlich richtet Lippert aber in diesem Sommer 1985 einiges an mit seinen Aussagen; unter anderem berichtet er davon, angeblich Schalldämpfer oder Rohrbomben in Schloss Ermreuth gesehen zu haben. Oder Gegenstände, auf die er sich einen Reim im Sinne von Schalldämpfern oder Rohrbomben gemacht haben könnte.
Aber nein, nicht Schalldämpfer und Rohrbomben, wie heutzutage, waren die Leitindizien für die Spitzeltätigkeit des böswilligen Zeugen, sondern Lipperts Aussageverhalten vor Gericht in anderer Sache.
(„F.: Waren Sie für d. Verfassungsschutz tätig A.: Verweigere F.: Können Sie nicht.“ Mitschrift der Zeugenvernehmung Franz Lippert, 17.7. 1985, Landgericht Nürnberg)
Die direkte Frage, ob der honorige Zeuge denn nun für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei, zeigte also schon eine gewisse Wirkung; von einem Verweigerungsrecht konnte keine Rede sein. Nun unternahm Lippert noch den Versuch, Ausflüchte zu finden, und zwar auf eine Art, die durchaus pfiffig genannt werden könnte, wenn nicht sonnenklar wäre, dass sich solche Verhaltensweisen bei Gerichtsaussagen gut und gerne auch aus einem Briefing des Dienstherrn ergeben können.
(„Ich bin hauptberufl. nirgends tätig weil ich meine Rente habe.“ Mitschrift der Zeugenvernehmung Franz Lippert, 17.7. 1985, Landgericht Nürnberg)
Es handelte sich also nicht um einen hauptberuflichen Spitzel, wie Hoffmann bitter lächelnd zu Kenntnis genommen haben kann. Daraufhin wird die Vernehmung fortgesetzt, und Lippert, dessen Rolle nicht mehr gar so unklar ist, wie es vielleicht scheinen mochte für jemanden, der noch nie etwas vom V-Mannwesen gehört hat, kann nicht vor und nicht zurück.
(„A.: Ich mache dazu keine Angaben. Ich verweigere die Aussage Beschluss: wird Ordnungsgeld v. DM 100.- + 2 Wochen Beugehaft.“ Mitschrift der Zeugenvernehmung Franz Lippert, 17.7. 1985, Landgericht Nürnberg)
In jenem historischen Gerichtssaal 600 des Landgerichts Nürnberg ist es also im Sommer 1985 durchaus möglich, einen V-Mann des Verfassungsschutzes auffliegen zu lassen, der als Tippgeber wesentlich, wenn auch in persönlich untergeordneter Rolle, an einer weitreichenden Intrige im Umfeld des Staatsterrorismus tätig gewesen war.
Das Handwerk der nebenberuflichen V-Manntätigkeit ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Lippert ließ aber trotzdem nicht locker… dazu später mehr.
Angehörige des „Freundeskreises“ sind:
Präsident: Dr. Bruno Weigand
Finanzverwalter: Franz Lippert
1. Vorsitzender: Friedrich Heckmann
2. Vorsitzender: Franz Speil
Informationsstelle Bonn: Peter Weinmann
Bevollmächtigte Repräsentanten: Johannes Koesling und Josef Oberheid für
Deutschland, Helmut Schönangerer und Jürgen Lethmayer für Österreich
Quelle: Seite 421, Rainer Fromm, Die „Wehrsportgruppe Hoffmann“:
Darstellung, Analyse und Einordnung
Danke..das kommt schon noch