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Oktoberfestattentat: Mittäter aus der „Gruppe Hepp“?

Juni 2015, Schloss Ermreuth

Wieder hat es das Antifa-Gespann Chaussy / Dietrich verstanden, sich einen großen Auftritt zu verschaffen. Was dem Zuschauer geboten wird, klingt interessant. Doch nicht alles, was interessant klingt, hat Hand und Fuß.

RA Dietrich hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat während der vergangenen 35 Jahre noch nie etwas anderes von sich gegeben, als haltlose Verdächtigungen. Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Er ist, wie auch sein Bruder im Geiste, Ulrich Chaussy in geradezu pathologisch anmutender Weise vollkommen von der fixen Idee beherrscht, das Attentat müsse auf jeden Fall einen rechtsextremistischen Hintergrund haben. Diese fixe Idee hat sich im Gehirn der beiden Nazi-Jäger unverrückbar eingenistet und hat sich, ähnlich wie man das vom Krankheitsbild der Schizophrenie her kennt, als argumentativ nicht angreifbar erwiesen. Zur sachlichen Stützung dieser fixen Idee lassen sich natürlich keine brauchbaren Anhaltspunkte in den Ermittlungsakten finden.

Die lang gehätschelte Verdachtstheorie von der vermutlichen Tatbeteiligung der WSG Hoffmann kann jetzt, nach neuerlicher Überprüfung durch die Generalbundesanwaltschaft nicht mehr weiter gepflegt werden, das musste sogar das Gespann Dietrich / Chaussy schlucken. Damit hat sich aber die fixe Idee vom rechtsradikalen Hintergrund noch nicht erledigt. Sie muss nur etwas modifiziert vorgetragen werden.

(„Der NSU Komplex und das Oktoberfestattentat. Neonazistischer Terror Geheimdienst-Kontinuitäten und die Grenzen der Aufklärung vom 11.05.2015“; Podiumsdiskussion München, Stellungnahme RA Dietrich)

Hoffmann als Buhmann geht nicht mehr. Na dann muss eben Odfried Hepp herhalten, denn, so referiert RA Dietrich:

„Alle sind sich einig, es muss Mittäter gegeben haben unter anderem aus der Gruppe Hepp.“

Oho, das ist ein sehr gewagter Spruch, mit dem Dietrich unweigerlich auf die Schnauze fallen wird.

Klar, wenn es um die politische Verwertung des Oktoberfest-Attentates geht, dann sind sich alle Antifaschisten einig.

Aber zur Wahrheitsfindung ist mit der Manifestation gemeinsam vertretener Ansichten nichts gewonnen. Damit kann die Beweisführung nicht ersetzt werden. Ein Rechtsanwalt sollte das wissen.

Der Herr Rechtsanwalt kann Akten lesen, aber kann ihre Inhalte nicht verstehen. So befasst er sich beispielsweise mit Protokollen:

„Wo hohe Beamte einmal am 8. Oktober und dann wieder am 14. Oktober den Stand der Angelegenheit bei der SOKO Theresienwiese besprochen haben. Und ab 14. Oktober kann man genau nachvollziehen – ganz kurzes Protokoll – es hält ein hoher Beamter vom LKA ein Referat und ab dem Zeitpunkt wird nur noch die Einzeltäterthese vertreten. Während sie vorher noch gesagt haben … ja es gibt da noch die Gruppe Hepp, die ist im Libanon, die hat auf jeden Fall damit zu tun, weil sie sich ein spektakuläres Alibi verschaffen wollte.“

Die Wiedergabe der Protokollinhalte als solche ist inhaltlich richtig. Falsch sind nur RA Dietrichs Schlussfolgerungen.

Die Änderung der noch bis 8. Oktober innerhalb der SOKO Theresienwiese vertretenen kriminalistischen Arbeitstheorie ab dem 8. Oktober bedeutet schlicht und einfach, dass man ab dem 8. Oktober zu der Erkenntnis gelangte, dass sich die bis dahin verfolgte Linie aufgrund neuerer Erkenntnisse als sachlich unmöglich und daher falsch erwiesen hatte.

Die in diesem Zusammenhang wichtigste Frage lautet, wie es überhaupt zu den Verdächtigungen gegen die WSG und im hier konkretisierten Falle Odfried Hepp kommen konnte. Die Antwort ist einfach.

Sowohl der auf mich als auch auf Odfried Hepp hinweisende Anfangsverdacht war vom BND mit gefälschten, Verdacht erregenden Hinweisen erzeugt worden. Und zwar zu einer Zeit, als sich Hepp noch im Libanon befand, allerdings als sein genauer Aufenthalt dort noch nicht bekannt war. Die Herrschaften vom BND wussten nicht, dass die Aufklärungsarbeit des LKA sehr schnell, nämlich in der Zeit kurz vor dem 8. Oktober die zum GBA lancierten, falschen Verdächtigungen durchschauen würden.

Der BND Klamotte von der Tatbeteiligung der Hepp-Gruppe konnte am 8. Oktober keinerlei Beweiswert mehr zugebilligt werden. Das war der Grund warum die SOKO ihre kriminalistische Theorie änderte, nicht etwa wie Dietrich vermutet, um Odfried Hepp als einen der ihren „aus der Schusslinie“ zu nehmen.

RA Dietrich spart dabei nicht mit waghalsigen Vermutungen.

„Derjenige der das Referat hält (…) der sagt offensichtlich: „Das ist einer von uns, den wollen wir mal vergessen. Anders ist das nicht zu erklären.(…)“

Das ist eine sehr kühne Rede, aber typisch für RA Dietrich. Wenn die Beweise fehlen, dann ist die Sache einfach offensichtlich.

RA Dietrich tönt weiter:

„ …unter anderem aus der Gruppe Hepp, von der wir heute wissen, dass Hepp V-Mann war und geführt worden ist, vom Verfassungsschutz und LKA Baden-Württemberg und gleichzeitig auch für die Stasi gearbeitet hat.“

Hört sich toll an, ist aber sachlich falsch.

Richtig ist hingegen, dass Odfried Hepp nach seiner Entlassung aus einer bundesdeutschen Haftanstalt, wo er wegen NS-Propaganda einsaß, im Februar 1982, aufgrund gewandelter ideologischer Überzeugung, erstmals von sich aus mit der STASI Kontakt aufgenommen hat und diesen Kontakt von da an gepflegt hat. Das ist erwiesen und unstreitig. Falsch ist die Behauptung, Hepp sei gleichzeitig auch für den Verfassungsschutz Baden-Württemberg als V-Mann tätig gewesen. Im hier vorliegenden Sachzusammenhang kommt es auf die chronologisch richtige Einordnung an.

Ob Hepp zu irgendeinem Zeitpunkt dem Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder dem LKA dienlich war, weiß ich nicht. Bei solchen Dingen möchte ich auf meine Einschätzungen keinen Eid leisten. Aber ich bin mir sicher, dass Hepp in der ganzen Zeit, als er an Attentaten auf US-Soldaten beteiligt war, nicht an der Leine westdeutscher Dienste gehangen haben kann, und zwar deshalb nicht, weil man die von der Hepp-Kexel-Gruppe auf US-Soldaten verübten Attentate bei den westdeutschen Diensten niemals toleriert hätte. Alle möglichen Straftaten vielleicht, aber keine lebensbedrohlichen Anschläge auf Amerikaner.

Und dann kommt der Dietrich wieder mit seinem, leider nicht mehr greifbaren Lieblingsverdächtigen Lembke und führt dazu aus:

„Wichtig ist auch noch die Spur Lemke (…). Diese Spur ist dermaßen interessant und differenziert, aber leider ist das meiste bisher geschwärzt (…).“

„Da fallen viele Sachen auf. Meiner Ansicht nach ist auch dieser Lembke ein V-Mann der zusammengearbeitet hat mit Hepp und die sich auch gegenseitig mit Waffen ausgestattet haben“

Für diese „Ansicht“ bleibt Dietrich die Begründung schuldig. Nach Beweisen mag man schon gar nicht mehr fragen, wenn von den Ansichten Dietrichs die Rede ist.

Dann verfällt Dietrich wieder ins Schwafeln:

„Dass die beiden Kontakt hatten, steht fest. Es gibt einen Journalisten, der die Gefangenenbücher einsehen konnte. (…) Hepp und Lembke haben zur gleichen Zeit in Haft gesessen und haben einen Briefwechsel gehabt (…) die hatten direkt miteinander zu tun.“

Ich will Euch sagen, was an der Sache wirklich dran ist und was nicht.

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(Gefürchtet: Das Gespenst der Wahrheitsfindung. Keiner soll sich mehr sicher fühlen, wie Dr. Schreck-Rettelbach so schön sagte)

Odfried Hepp war nach seiner Rückkehr aus dem Libanon, wie alle anderen Libanonheimkehrer auch erst mal verhaftet worden und im Zuge der Ermittlungen zum Zwecke der Vernehmungen durch die GBA Behörde nach Karlsruhe verbracht worden und dort für ein paar Monate eingesessen. Dort war auch über einen Zeitraum, der mir nicht bekannt ist, der Forstmeister Lembke in Beugehaft genommen worden. Das war im Herbst 1981. Trotz angeordneter strenger Trennung wollte es der Zufall, dass ein kurzer mündlicher Kontakt zwischen Hepp und Lembke möglich wurde. Und zwar folgendermaßen: Hepp hatte Hofgang (im Gefängnishof) und Lembke konnte vom Fenster seiner Zelle aus mit Hepp ein paar Worte wechseln.

So nun wisst Ihr, woran Ihr seid und wie die Verdachtstheorien des Rechtsanwaltes Dietrich zu bewerten sind. Wenn das Gespann Dietrich / Chaussy wiedermal dummes Zeug redet, nicht verzagen. Hoffmann fragen.

(Ein Beitrag von Karl Heinz Hoffmann)

 

 

4 Gedanken zu „Oktoberfestattentat: Mittäter aus der „Gruppe Hepp“?“

  1. Karin B. sagt:

    Ich habe tatsächlich eine Frage und hoffe, dass ich nicht allzu sehr auf die Nerven falle. Im Beitrag „Die Eskapaden der CIA-Kasper Hagen und Fiebig“ steht, die Hepp-Kexel-Gruppe sei von diesen beiden VS-Agenten im Gebrauch von Sprengstoff unterwiesen und zum „GI-Sprengen“ angestiftet worden. In diesem Beitrag wird nun behauptet, ein bestimmter Akteur könne kein Agent westlicher Dienste gewesen sein, da diese Dienste Attentate auf US-Soldaten niemals toleriert hätten. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?

  2. Rudolf Brettschneider sagt:

    Liebe Frau Berwian, der von Ihnen genannte Widerspruch existiert tatsächlich nicht. Im o.g. Beitrag wird das betreffende Argument dahingehend begründet, dass westdeutsche Dienste keinesfalls die Ermächtigung erhalten hätten, Aktionen gegen die Besatzungssoldaten der USA anzuheizen. Der CIA ist kein westdeutscher Dienst; und an der Ermächtigung zur Aufheizung der Situation kann es ihm nicht gefehlt haben, wie dargestellt worden ist.
    Ansonsten werden hier in Zukunft keine Kommentar-Bösartigkeiten der uns beiden bekannten Art mehr geduldet.

  3. Karin B. sagt:

    Laut dem Beitrag arbeitete Hagen für den westberliner Verfassungsschutz und dies war ja auch ein westdeutscher Dienst. Mag sein, dass er „CIA-lastig“ war, aber sind andere westdeutsche Dienste nicht auch mit der CIA in Verbindung?

  4. Rudolf Brettschneider sagt:

    Der West-Berliner VS war eine reine Filiale der CIA, praktisch in seine Organisation eingegliedert, viel mehr als andere LfV oder das BfV in der alten Bundesrepublik. Bitte informieren Sie sich doch über solche elementaren Fakten in der Standardliteratur, z.B. bei Scott & Hughes (2013): Intelligence, Crises and Security: Prospects and Retrospects. London: Routledge.

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