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Oktoberfestattentat: Verleumdungsklage gegen Michael Vogt

Schloss Ermreuth, Oktober 2015, Verleumdungsklage gegen Michael Vogt

Übergabeeinschreiben: Amtsgericht Montabaur -Abt. für Zivilsachen-

Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur. 05.10.2015/ho

KLAGEERHEBUNG

Hiermit erhebe ich

Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937, Nürnberg, Marktplatz 14, 91077 Neunkirchen (Kläger)

Klage gegen

Prof. Dr. Michael Vogt, In der Mehleck 1-3, 56459 Elbingen (Beklagter)

und beantrage für Recht zu erkennen:

Dass die, von dem Beklagten Prof. Dr. Michael Vogt in einem über YouTube im Internet verbreiteten Videofilm zum Oktoberfestattentat, nachfolgend aufgelisteten Tatsachenbehauptungen über die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann falsch sind.

Und weiterhin, dass es auf Grund der bisher behördlich gesicherten Beweislage nicht zulässig ist, die Wehrsportgruppe Hoffmann mit dem Oktoberfestattentat in einen ursächlichen Zusammenhang zu bringen.

Es wird beantragt:

  1. Den Beklagten zu verurteilen, das Video aus dem Internet zu nehmen und

die unten aufgelisteten, falschen Tatsachenbehauptungen in geeigneter Form öffentlich zu widerrufen und künftig in dieser, oder sinngemäß ähnlicher Form zu unterlassen. Geeignete Form bedeutet:

Widerruf der streitgegenständlichen, falschen Tatsachenbehauptungen und Entschuldigung.

Neben der vor Gericht abgegebenen Unterlassungserklärung auch eine Veröffentlichung mittels Videobotschaft bei YouTube im Internet.

Die Unterlassungserklärung soll auch zusätzlich in Schriftform abgegeben werden.

  1. Es wird für Recht erkannt, dass der Beklagte grundsätzlich gegenüber dem Kläger schadenersatzpflichtig ist.
  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Sachverhalt:

Der Beklagte hatte bereits im Zeitraum 2007/2008 ein Video zum Thema Oktoberfestattentat mit unverantwortlichen, wahrheitswidrigen Inhalten produziert. Dieses Video war aber damals nur an einen begrenzten Personenkreis verkauft worden. So hielt sich der Schaden, im Gegensatz zum aktuellen, hier streitgegenständlichen Vorkommnis noch einigermaßen in Grenzen.

Jetzt wurde dieses Video mit den wahrheitswidrigen Inhalten vom Beklagten erneut, und zwar diesmal mit großer Öffentlichkeitswirkung bei Youtube ins Internet gestellt.

Der darin zu erblickende Unrechtsgehalt wiegt umso schwerer, weil der Beklagte inzwischen über nachprüfbar beweisfähige Erkenntnisse verfügt, die ihm die Wahrheitswidrigkeit der streitgegenständlichen Behauptungen zwangsläufig bewusst machen mussten.

Auflistung der falschen Tatsachenbehauptungen:

  1. „Der Täter stand schon nach kürzester Zeit fest und auch der Hintergrund der Tat.“
  2. „Köhler war Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann.“
  3. „Der Fall gilt als geklärt und gelöst.“
  4. „Weitere Ungereimtheiten beziehen sich auf den Umstand, dass Köhler über die Wehrsportgruppe Hoffmann Sprengstoff erhalten hatte.“

Die unter a), b), c) und d) aufgelisteten Tatsachenbehauptungen sind durch die behördlichen Ermittlungen, bereits im ersten Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat von 1980 bis 1982 widerlegt worden. Die Unhaltbarkeit der streitgegenständlichen Tatsachenbehauptungen findet in den, in letzter Zeit wieder aufgenommenen Ermittlungen ihre Bestätigung.

Der Klage ist daher in vollem Umfange zu entsprechen.

Gez.    

Karl-Heinz Hoffmann

 

3 Gedanken zu „Oktoberfestattentat: Verleumdungsklage gegen Michael Vogt“

  1. admin sagt:

    Ganser sagt, sich auf den 11.9.2001 beziehend, „vor 8 Jahren“, das Video duerfte somit 2009 entstanden sein, oder 2010.

  2. Rudolf Brettschneider sagt:

    Ja, das dürfte zutreffen. Wir werden es bald verbindlich erfahren…

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