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Wehrsportgruppe Hoffmann: Ritter, Tod und Unschuldslämmer

Bayerischer Landtag in München, 30. September 2015

Die bayerische Staatsregierung beantwortet eine Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter (SPD) nach eventuellen personellen und institutionellen Ãœberschneidungen der Ermittlungsbehörden zwischen den Vorgängen „Oktoberfestattentat“ und „NSU“. Als Angehöriger der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ wird Ritter selbst vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

In der Drucksache 17/7878 ist – nach ein paar Floskeln, mit denen Ritter Chaussy in den Arsch kriecht – zu lesen:

3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob und welche Arbeitskontakte zwischen dem BfV sowie dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen zur Person des Anführers der Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann, existierten?

3. b) Falls ja: In welchen Jahren, unter wessen Federführung und mit welcher Zielstellung erfolgte die Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem LfV Bayern?

Die Fragen 3 a und 3 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen der Beobachtung der rechtsextremistischen Aktivitäten von Karl-Heinz HOFFMANN arbeiten die Landesämter für Verfassungsschutz mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere den gegenseitigen anlassbezogenen Erkenntnisaustausch. Die gemeinsame Bearbeitung der rechtsextremistischen Aktivitäten von Karl-Heinz HOFFMANN durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder startete Ende der 1960er-Jahre. Die Arbeitskontakte dienten insbesondere der Aufklärung der Aktivitäten der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sowie der Bearbeitung von möglichen Zusammenhängen mit mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord- und Sprengstoffanschlägen. Eine Federführung einer bestimmten Behörde bei den Arbeitskontakten war nicht gegeben.

Der gute Florian Ritter (SPD) zielt mit seiner Frage auf eine wurmlochartige Verbindung zwischen dem „rechten Terror“ der 70er- und 80er-Jahre und dem NSU-Mythos. Chaussy, ach so, Ritter, will also wissen, ob es in den wechselseitigen Aktivitäten der westdeutschen Sicherheitsbehörden Ansatzpunkte für eine Unterstützung etwelcher „rechtsradikaler Umtriebe“ gegeben haben könnte, die auf eine „Kontinuität des staatlich geduldeten Terrors“ schließen lassen könnten.

Weit davon entfernt, substanzielle Fragen zu den tatsächlichen Verbindungen in diesem Bereich zu stellen, erfährt Ritter natürlich nichts Brauchbares. Es wäre ja zu viel verlangt, zum Beispiel Fragen zum Tatwaffenverkünder StA Pflieger zu stellen, der nicht nur 2011 bis über beide Ohren in der Kiesewetter-Intrige drinhing sondern auch schon 1980 Hoffmann mit seinem arroganten Pfeifen-Geschmauchel auf die Nerven gegangen ist. Aber gut.

Das, was Ritter erfährt, taugt höchstens zur soziologischen Erhellung einer bayerischen Subkultur, die sich Ende der 60er-Jahre im bayerischen Staatsschutz gebildet hat und deren Vereinsgegenstand die Verfolgung von Hoffmann war und ist. Dieses Milieu ist offenbar so alt wie die westdeutsche Studentenbewegung. Und man hatte buchstäblich über Jahrzehnte nichts Besseres zu tun als literarische Phantasien zu entwickeln, diese durch Menschenrechtsverletzungen und abstruse Intrigen zu „verwirklichen“ und die Linken an der Nase herumzuführen.

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(Wofür stehen diese Arschlöcher nach eigenen Angaben? „Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; Volkssouveränität; Gewaltenteilung; Verantwortlichkeit der Regierung; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Unabhängigkeit der Gerichte; Mehrparteienprinzip; Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“)

Es fühlt sich gut an, ebenso zum Gegenstand dieser institutionalisierten Paranoia geworden zu sein, wenn auch in deren Spätzeit. Helau! rufe ich diesen Schweinepriestern zu, wir kennen uns ja schon seit Jahren, wenn dies auch gemessen an der langen Gesamtzeit der Milieu-Aktivitäten nur ein Augenblick ist, ich weiß.

Zurück zu Ritters Anfrage. Wir werden dem Mann selber auf die Sprünge helfen müssen. So ein fesches Wurmloch zwischen Oktoberfestattentat und NSU, das ist doch was Feines, wenn es auch den Damen und Herren von der antifaschistischen Front nicht schmecken dürfte. Anders geht es nicht.

Wie unschuldig die westdeutschen Sicherheitsbehörden in der Sache Hoffmann und WSG aber immer waren, zeigt uns ein über die Maßen rührendes Dokument aus dem Jahre 1981. Es handelt sich um eine „Auskunft“ des BND an das BKA über das „Fehlen“ jeglicher Ausforschung und intriganten Behandlung des Hoffmann:

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(51D an das BKA, 16. Juli 1981)

Der für Hoffmann zuständige Intrigenstadel beim BND dementierte also grundsätzlich, Hoffmann mit seinen Schweinereien angegangen zu haben. Stattdessen soll man angeblich nur Kontakt zur „Braut“ (was für ein lächerliches Wort im Jahr 1981) des arglistigen Sprengstoffversteckers Fraas gehabt haben. Aha…

Und warum ist dieser Kontakt nicht fruchtbar geworden? Warum ist man an den Herrn Fraas so ganz und gar nicht herangekommen? Sie werden es nie erraten.

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(51D an das BKA, 16. Juli 1981)

Unsere Unschuldslämmer vom BND. So eine westdeutsche Sicherheitsbehörde, die gibt stets wahrheitsgemäß Auskunft, auch gegenüber dem BKA; und wenn es die geringsten ethischen Bedenken bei heiklen Operationen gibt, dann wird sofort abgebrochen.

Der Autor dieser Zeilen weiß schon, warum er sich einen Bauch stehen lässt.