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Wirbel in der V-Mannfrage: Die Heuchelei um die Spitzel in der WSG

März 2015, Zeitunglesen

In schöner Regelmäßigkeit wird von der deutschen Linken die Forderung an die Bundesregierung gestellt, doch jene behördlichen Akten „freizugeben“, die sich auf die Aktivitäten von V-Leuten im imaginierten Umfeld des Oktoberfestattentats beziehen. Solche Forderungen erscheinen in der breiten Öffentlichkeit oft als Ansätze einer „Aufklärung“ dieses Verbrechens, wobei sich der Bezug zwischen diesen V-Leuten, von denen man derzeit kaum etwas weiß, und dem Anschlag selbst vorläufig nur in der Phantasie der Fordernden darstellt. Dass eine solche Forderung allerdings bereits die unterschwellige Unterstellung enthält, eine bessere Kenntnis der Infiltrationslage der WSG würde automatisch auch die Tatumstände des Anschlags erhellen, die WSG sei also von vornherein als Tätergruppe einzustufen, wird nicht reflektiert.

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(Nürnberger Nachrichten, 20.3. 2015, Ströbele et al. fordern „V-Mann-Akten“)

Warum ist man so scharf auf diese Akten? Bei näherer Betrachtung ergibt sich hier eine Übereinstimmung zwischen den Interessen der scheinbar so kritischen Aufklärer und den Interessen des Staates, so paradox das auch scheinen mag:

– Die zahlreichen „Hinweise“, die in diesen Akten auf eine vermutete Täterschaft des WSG-Umfelds hindeuten sollen, werden zum Teil bis heute als Rechtfertigung für Verfolgungsmaßnahmen herangezogen, was umstandslos beweisfähig gemacht werden kann und wird,

– die fraglichen Akten enthalten taktische Fälschungen und Vortäuschungen von Sachverhalten durch die Behörden, die teilweise recht plump sind und widerlegt werden können,

– die betreffenden staatlichen Provokateure wurden im Nachgang des Anschlags dazu eingesetzt, vor Gericht und in polizeilichen Vernehmungen Lügen zu verbreiten, was die staatliche und bis heute der Linken so wertvolle Verdachtstheorie gegenüber der WSG am Leben erhält,

– die betreffenden staatlichen Provokateure wurden im Vorfeld des Anschlags weiter zu Intrigen eingesetzt, die die Täterschaft des WSG-Umfelds plausibel machen konnten und indirekt auf Vorwissen und Verstrickungen des Staates selber in die Tat hinweisen, wie im Rahmen dieses Blogs bereits gezeigt wurde.

Man hat es hier also mit einem bemerkenswerten Zwiespalt zu tun: Einerseits wurden und werden diese Akten dazu eingesetzt, um eine Verdachtstheorie gegen die WSG zu begründen und aufrecht zu erhalten; andererseits sind diese Akten dazu geeignet, bei öffentlichem Bekanntwerden ihres Inhalts insofern eine Aufklärung herbeizuführen, als dadurch die Verdachtstheorie entwertet würde. Nebenbei bemerkt sind Leute, die nicht dem Umfeld Ströbeles angehören, im Begriff, die Herausgabe der einschlägigen Akten gerichtlich zu erzwingen, um die eben genannte paradoxe Aufklärung durchzusetzen.

Die Notlösung, auf die die Behörden verfallen, um der totalen Blamage zu entgehen, ergibt sich als Schluss zwingend aus der oben angedeuteten Konstellation: Es werden kleine Häppchen dieses Aktenbestands herausgegeben und gezielt an die fanatischen Anhänger der Verdachtstheorie durchgestochen, um einerseits die linken Zwangsvorstellungen weiter zu füttern, andererseits die eigenen Verstrickungen weiter leugnen zu können. „Leaking“ wird so zum Herrschaftsinstrument.

Ohne die Aufklärungsarbeit von so genannten Rechten, die es gar nicht sind, wäre man freilich gar nicht auf die Idee gekommen, bestimmte Leute aus dem Umfeld der ehemaligen WSG als V-Leute zu verdächtigen. Das muss an dieser Stelle klar gesagt werden.

Doch wozu in die Vergangenheit schweifen!

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(Schluss einer kürzlich erfolgten Provokation)

Im Grunde ist es durchaus nicht nötig, wenn das an dieser Stelle auch getan wird, immer wieder die Arbeit der Linken zu machen und V-Leute aus dem Umfeld der WSG zu benennen. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit genügt völlig, um Klarheit über die aktuellen Intrigen der Sicherheitsbehörden zu schaffen. Wem unter den linken Aufklärern die oben dokumentierte Provokation als zu durchsichtig und zu wenig spektakulär erscheint (dem Mann wurde geantwortet, dass man über „verbotene Dinge“ nicht sprechen wolle, schon gar nicht auf einem Flohmarkt), der mag sich an den Verfassungsschutz wenden und um die Herausgabe der Akten zu Mario Kögl aus Straubing bitten. Mit der Aushebung seiner Kaderakte im Schachklub Straubing ist es nämlich nicht getan.

Wie aus den Akten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz hervor geht, war Kögl vom bayrischen Verfassungsschutz als Provokateur eingesetzt worden. Der Mann scheint daran beteiligt gewesen zu sein, 2012 ein rechtes Terrorgespenst aus der Taufe zu heben, das es in sich hat, das aber leider aus bestimmten Gründen scheitern musste. Die einschlägigen Vorgänge werden an dieser Stelle ausführlich zu schildern sein und die Gemeinsamkeiten und faktischen Verknüpfungen zwischen den Intrigen ums Oktoberfestattentat und den Intrigen um den NSU dadurch ans Licht kommen.

Auch noch im Jahr 2012 werden also die gleichen Methoden angewandt, die schon um 1980 angewandt worden sind. Kann es der Linken recht sein, auch diese neueren Akten zu kennen? Würde Herr Ströbele etwas davon haben, wenn die Intrigen der Geheimdienste schon im Vorfeld inszenierter „rechter Straftaten“ bekannt würden? Wohl kaum.

Neben der laufenden Enttarnung von historischen V-Leuten wird an dieser Stelle also auch die Aktualität im Auge zu behalten sein.