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Staatsterror in der BRD: Gefälligkeitsgutachten, bis der Arzt kommt

Ende September 1980, Bayerisches LKA in München

Vier Wochen nach dem Anschlag auf der Teresienwiese treffen im „Sachgebiet 23“, einer unter anderem auf medizinische Analysen spezialisierten Abteilung des Bayerischen LKA, amputierte Gliedmaßen und Organe von Opfern ein. Die Spezialisten sollen nach Bombensplittern suchen und Analysematerial für die Ballistiker bereitstellen. Am 30. September meldet man sich bei der SOKO Teresienwiese mit einem Zwischenbericht.

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(SG 23 an SOKO Teresienwiese, fünf Wochen nach dem Attentat)

Kriminaloberrat Hösl von der SOKO hatte zuvor telefonisch urgiert, wie es damals im Beamtendeutsch hieß, also Druck gemacht.

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(SG 23 an SOKO Teresienwiese, fünf Wochen nach dem Attentat)

Gliedmaßen und Organteile sowie der Untersuchungsauftrag waren unter der Oberaufsicht des Abteilungsleiters Dr. Kraft entgegen genommen worden. Kraft soll dafür sorgen, dass Splitter, also Teile der Bombe, gefunden werden und wendet dazu eine Technik der Röntgenuntersuchung an, die auf der Höhe der Zeit ist. Aufgrund seiner hartnäckigen Bemühungen findet er dann auch etwas.

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(SG 23 an SOKO Teresienwiese, fünf Wochen nach dem Attentat)

Im Labor des Sachgebiets 23 werden zwei Metallsplitter entdeckt, und zwar in einem Darm. Diese Splitter hätten Aufschluss über die Struktur der Bombe geben können und eigentlich in den Asservatenbestand eingehen müssen. Noch vor dem Zwischenbericht hatte allerdings eine Besprechung mit der SOKO stattgefunden; das Resultat dieser Rücksprache war angeblich gewesen, dass die beiden Splitter für eine kriminaltechnische Untersuchung „nicht geeignet“ gewesen seien.

Der Laie muss sich fragen, warum die zwei Metallsplitter nicht untersucht werden sollten. Braucht so ein Splitter das Abitur für die Eignung als Untersuchungsobjekt? Oder was hatten die Herren von der SOKO zu meckern? Waren die Mikroskope verschmutzt, und mit freiem Auge konnte man aufgrund allergischer Schwellungen nichts erkennen?

Stattdessen wird ein Splitter isoliert, der nicht zur Bombe gehörte sondern zum Papierkorb, in dem sie detoniert war. Das bringt für die Analyse der Bombe recht wenig, wird man lächelnd einräumen müssen.

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(SG 23 an SOKO Teresienwiese, fünf Wochen nach dem Attentat)

Nein, und der Entwickler des Röntgengeräts war auch noch kaputt, wie Dr. Kraft lapidar feststellt. Da mag es einigen Gesprächsbedarf gegeben haben; ob die beiden Splitter aus dem Darm des unglücklichen Opfers wohl je anständig untersucht worden sind? Man weiß es nicht.

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(Geschossfragmente im Kopf von Uwe Böhnhardt)

Das oben zu sehende grausige Bild zeigt das Schädelinnere des Uwe Böhnhardt; gut 30 Jahre nach dem Sachgebiet 23 mit seinem Dr. Kraft sichert eine kleine Doktorin aus Thüringen in der schaurigen Schwarte – diesmal sechs – Metallteile und packt sie in eine Tüte. Werden diese Metallteile je anständig untersucht werden?

Nein, natürlich nicht, und der Laie muss sich fragen, warum auch diese Metallsplitter es nicht zu einer Eignung als Untersuchungsobjekte geschafft haben, wo sie doch im Schädel eines der angeblich bösesten Terroristen des Landes gefunden worden sind? Dabei funktionierten die Digitalkameras der Thüringer Doktorin doch!

Es drängt sich der Verdacht auf, dass solche mangelnden Eignungen auf mögliche Widersprüche zurückgehen, die sich aus den Resultaten anständiger Untersuchungen ergeben müssten. Im Fall von Böhnhardt hätte sich die Erkenntnis ergeben können, dass das Metall im Schädel nicht zu einem Flintenlaufgeschoss gehört und daher Böhnhardt nicht in der von der Polizei behaupteten Weise umgebracht worden sein kann.

Im Fall der Oktoberfestbombe hätten die kleinen Splitter ein wenig Lack offenbaren können, und das hätte gewaltig ins Augen gehen können. Wie 30 Jahre später beim Böhnhardt: Die kleinen Splitter hätten Gefälligkeitsgutachten, die schon geschrieben waren, widerlegen können.

Bei der SOKO Teresienwiese hatte man sich „den Arsch aufgerissen“ mit Bemühungen, die Splitter der Oktoberfestbombe Gundolf Köhler und seiner Heim-Werkstatt zuzuordnen. Zu diesem Zweck erstellte man kurz nach dem Anschlag ein Gutachten und servierte es dem Minister. Dieses Gutachten zeigt eine merkwürdige methodische Bescheidenheit und formuliert ein wenig verhalten:

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(BLKA, Gutachten 22-412 7101/80, S. 4)

Aha, mit einer nach eigenem Bekenntnis primitiven, zur einschlägigen Materialunterscheidung nicht wirklich geeigneten Methode konnte man zu dem Ergebnis gelangen, dass der Dreck in der Werkstatt Köhlers partikelweise mit der Bombe übereinstimmte. Das ist für einen Materialwissenschaftler so, als ob man die Behauptung aufstellen würde, dass Kylie Minogue und Christian Reißer gleich groß seien, weil beide zwischen einem und zwei Metern hoch sind und man zum Messen nur Meterstäbe gehabt habe.

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(BLKA, Gutachten 22-412 7101/80, S. 4)

Wo man sich dessen bewusst ist, dass man nicht genau messen kann und daher keine Unterscheidbarkeit gegeben ist, wird es schwierig mit der Beweisfähigkeit. Der Gefälligkeits-Käse wird dann mit Trennscheiben wiederholt, denn doppelt suggeriert besser (wenn auch nur im Sinne der Gefälligkeit):

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(BLKA, Gutachten 22-412 7101/80, S. 4)

Jede materialtechnische Analyse, die da noch dazwischen käme, ist aus der Sicht des Gefälligkeitsgutachters natürlich zu vermeiden. Das gilt noch für den kleinsten Bombensplitter, der in irgend einem Darm auftaucht und vielleicht auch noch an einen Blödian im BKA geht, der sich mit einer Analyse wichtig macht.

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(In dieses Gerät soll Köhler die fragliche Gasflasche eingespannt haben; Bildtafel, Az 22-412/ 2-9)

So ein ganz kleiner Splitter, der kann natürlich von einer dünnwandigen Gasflasche stammen; ein paar humorlose Untersuchungen, und die ganze schöne Bildtafel, die man dem Minister zuschickt, ist Makulatur. Nichts mit dem Einspannen der Bombe.

Und mit allen anderen schönen Konstruktionen einer Übereinstimmung der Spuren aus Köhlers Werkstatt mit der Oktoberfestbombe. Da ist es doch besser, das Fragment eines Papierkorbs zu untersuchen; das ist größer und schöner und kann nie bei Köhlers im Heizungskeller gestanden haben.

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(BLKA, Gutachten 22-412 7101/80, S. 5)

Auch hier die Verschämtheit des Gefälligkeitsgutachtens: Beweise keine, aber mögliche Übereinstimmungen. Und wenn dann ein Referenzobjekt gewählt wird, das sich von zwei (ungleichen) Materialien noch einmal durch unsauber definierte Merkmale unterscheiden lässt, dann wird der Minister das unbedingt fressen.

Nicht auszudenken, wenn die Splitter im Darm was anderes erzählt hätten.

Aber es klappt bis heute, bis zu den Splittern in Böhnhardts Kopf, wie es scheint.

 

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